Sachbeschädigung durch Mieter - zahlt das Sozialamt?

4 Antworten

Wenn die Dame nur Sozialleistungen bekommt,keine Haftpflicht Versicherung hat,dann wird dir am Ende nur die Kaution bleiben,vom Sozialamt bekommst du da nichts !

Eine Klage wird da auch nichts bringen,weil dann noch mehr Kosten auf dich zukommen,die du dann erst mal tragen müsstest und sehr wahrscheinlich dann auch nie wieder sehen wirst.

Kannst zwar einen Titel vor Gericht erwirken,aber wenn nichts zu holen ist bringt der dir auch nichts.

Das solltest Du sofort dem Sozialamt mitteilen und eine Kündigung nicht ausschließen sollten die Schäden nicht gezahlt werden. Auch Sozialhilfeempfänger haben eine Haftpflichtversicherung die vom Amt bezahlt wird.

Die Kosten einer Haftpflichtversicherung können übernommen werden,aber nicht jeder Sozialhilfeempfänger hat automatisch eine Haftplichtversicherung,die muss er schon selber abschliessen,tut er das nicht muss er selber für die Schäden haften.

@andie61

Das sozialamt verlangt jedoch den abschluss einer haftpflichtversicherung zum jahresbeitrag von 54 euro den das amt zahlt.

@pilot350

Das ist blödsinn,das Sozialamt kann Beiträge zu einer Haftplicht und Hausratversicherung als Einkommensmindernd ansehen,zu der Hausratversicherung gibt es sogar ein Urteil das sie das muss,bei der Haftplichtversicherung ist es ein kann,sie übernimmt dann die Kosten,es darf aber niemanden dazu zwingen eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.Das SGB 2 sieht das auch in keinem Punkt vor,des weiteren frage ich mich wie Du auf die Summe von 54 Euo kommst,es gibt massig unterschiedliche Tarife und Konstallationen für Haftplichtversicherungen,eine davon ist schon die abgesicherte Schadenshöhe,es gibt keine Einheitsversicherung.

Jedenfalls nicht beim Sozialamt. Die Mieterin muß dafür aufkommen, ggf. hat sie ja eine Haftpflichtversicherung?

warum bitte soll ein Sozialamt für Wandalismus aufkommen?

Das musst du dir schon von der besagten Dame selber eintreiben.