Hohe Erbschaft und Hartz 4 Bezug
Meine Cousine und ihr Mann beziehen seit über 20 Jahren soziale Leistungen da sie nicht arbeiten bzw keine Arbeit finden ( nicht finden wollen) Im Jahre 2010 sind die Eltern meiner Cousine verstorben mit 80 Jahren die Eltern Cousine Bankguthaben in höhe von 120000 Euro hinterlassen welches bei der Bank angelegt ist ( wie lange ist mir nicht bekannt) Meine Cousine hat mir damals gesagt das sie die Erbschaft nicht beim Sozialamt angegeben hat. Sie meinte da sie in 5 Jahren das Rentenalter erreicht hat brauchte sie das nicht zu melden und wenn es das Sozialamt nicht merkt könnte man ihr sowieso nichts. Meine Frage darf ein Hartz 4 Empfänger überhaupt soviel Geld haben ist das nicht strafbar wenn er solche Erbschaften verschweigt? Ich kann auch nicht verstehen das es bei den heutigen austausch von Daten der Ämter untereinander noch nicht herausgekommen ist aber meine Cousine meinte selbstsicher alles würden die auch nicht merken . Ich bin selber berufstätig und war noch nie arbeitslos aber das auch weil ich mich immer bemüht habe wieder arbeit zu finden aber was meine Cousine da macht ist eine bodenlose Frechheit. Wo kann man sich hinwenden wen man das anzeigen will? Sie wohnt in den neuen Bundesländern dort ist man vielleicht noch human. Ich will auch keine Rache aber das ist doch irgendwie ungerrecht gegenüber jeden der ehrlich arbeitet
10 Antworten
Ja, das ist ungerecht und strafbar. Hartz 4 wird nämlich von uns bezahlt -- den Leuten, die arbeiten und versuchen, von dem zu leben, was die Steuern etc. übrig lassen. Diese Leute betrügen uns. Man sollte es ihnen nicht durchgehen lassen. "Verschweigen einer Straftat" ist übrigens auch strafbar.
sie die Erbschaft nicht beim Sozialamt angegeben hat
Wenn das Sozialamt das raus kriegt, dann können die ab dem Datum des erbes alles zurückzahlen was sie an Leistungen vom Staat erhalten haben.
Sie werden auch vor gericht gezogen und wegen Betruges angezeigt und verurteilt. Denn das ist Betrug.
Sie hätten erst die 120000€uro verbrauchen müßen und dann dürften sie wieder Sozialhilfe erhalten...
Da ein AlG 2 Antrag alle 6 Monate erneuert werden muss, wird hier also jedes Mal eine Falschaussage gemacht. Das nennt man dann fortgesetzten Betrug.
Wenn sie so etwas auch noch jemandem erzählst, ist sie zusätzlich auch noch grottendoof.
Normalerweise müssten sie die Erbschaft angeben. Damit kein Bezug von H4. Ob du das meldest bleibt dir überlassen. Sozial ist aber was anderes. LG Alex
Spätestens bei Fälligkeit wird die Bank das wegen der Ertragsteuer melden müssen beim Finanzamt , dann geht die Post ( langsam , aber effektiv .) ab . Dann werden bisherige Bezüge davon eingezogen und strafrechtliche Verfolgung nicht aus geschlossen .