Wie hoch liegt der Kinderfreibetrag von Hartz 4 Empfängern?

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Wenn dein Einkommen nicht angegeben wurde,also in die Berechnung nicht mit einbezogen wurde,dann habt ihr zu unrecht zu viele Leistungen bezogen und die werden ganz sicher zurück verlangt,wenn es nicht noch eine Strafe dazu gibt !

Bekommt deine Mutter nur Wohngeld von 200 € und hat auch außer ihren 450 € keine Rente und für deine beiden Geschwister gibt es nur Kindergeld + Unterhalt und für dich Kindergeld und deine 450 € Einkommen,dann kann ich mir nicht vorstellen das kein Anspruch auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) bestehen sollte.

Das du auf dein Einkommen durch Erwerbstätigkeit nur einen Grundfreibetrag von 100 € hast ist korrekt,dazu kommen dann aber vom Bruttoeinkommen noch mal 20 % Freibetrag für den übersteigenden Teil der über 100 € - 1000 € Brutto liegt und dann noch mal 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto.

Du hättest also bei 450 € Brutto wie Nettoeinkommen einen Freibetrag von 170 €,dein anrechenbares Erwerbseinkommen würde also bei 280 € liegen und dazu käme dann das durchschnittliche Kindergeld,wenn ich mich nicht irre,da deine Mutter ja sicher für 3 Kinder Kindergeld bekommt,da du ja noch unter 25 bist und die Schule besuchst.

Dann seht deiner Mutter nämlich für die ersten beiden Kinder jeweils 190 € Kindergeld zu und für das dritte Kind 196 €,ab dem vierten und jedes weitere würden es 221 € sein.

Da sie das Kindergeld in einem Betrag bekommt,sollte hier dann der Durchschnitt von 192 € angenommen werden.

Es kommt dann auch darauf an wie alt deine Geschwister sind und was deine Mutter jeweils für Unterhalt für das jeweilige Kind bekommt,denn das Kindergeld und der Unterhalt ist dann das jeweilige Einkommen des Kindes und würde auf dessen Bedarf angerechnet.

Bei dir würden dann also angenommen diese 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen und die angenommenen 192 € Kindergeld = 472 € auf deinen Bedarf angerechnet.

Dein Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) würde dann derzeit bei 324 € Regelsatz liegen und dazu käme dann noch dein Kopfanteil für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),der berechnet sich wie gesagt aus der Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt.

In diesem Fall würden es bei 4 Personen jeweils 1/4 der Warmmiete sein,die kämen dann also noch zu deinem Regelsatz von derzeit 324 € dazu.

Angenommen deine Mutter würde 600 € Warmmiete zahlen,dann läge der KDU - Kopfanteil bei je 150 €,dann würde dein Bedarf bei min. 474 € liegen,deine Mutter würde für dich dann fast nichts mehr bekommen,deshalb musst du dann aus deinem Einkommen deiner Mutter deinen fehlenden Anteil selber zahlen.

Dir blieben also im Endeffekt von deinen 450 € Brutto wie Netto die 170 € Freibetrag,die kannst du dann für deinen Führerschein sparen.

Solange du noch zur Schule gehst und noch keine 25 bist kannst du auch in den Ferien zusätzlich Geld verdienen,aber dann würde ich angenommen einen ganzen Monat auf deinen 450 € Job verzichten und z.B. in den Sommerferien gleich die 4 Wochen arbeiten und das dann bei einem anderen Arbeitgeber.

Du darfst dann nämlich pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € zusätzlich verdienen,ohne das dieses Einkommen dann auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Danach kannst du deinen Job ja weiter machen.

Wow, da kennt sich ja jemand aus! Danke!

Wir leben von dem 450€ Job meiner Mutter, sie bekommt 200€ Wohngeld, Kindergeld, wie viel weiß ich nicht. Und der Vater meiner 2 Geschwister zahlt immerhin Unterhalt (meiner nicht, aber darum geht's nicht). Und ja ich rede von der Agentur für Arbeit.

Tja, dann ist das wohl so, dass das zu Recht gekürzt wird. Du bist ja auch schon volljährig, also völlig normal das du was zum Unterhalt beiträgst. Wie du deinen FS bezahlen sollst? Da deine Mutter nicht mehr arbeiten möchte, ist eure finanzielle Lage eben so, dass das nicht drin ist. Bist du denn noch Schüler oder warum arbeitest du nicht voll? 

Ja ich bin Schüler. Und meine Mutter KANN nicht mehr arbeiten. Sie hat wegen meinen 2 Geschwistern keine Zeit dafür und ist außerdem noch krank und wäre normalerweise arbeitsunfähig. Sie macht das nur damit sie später nicht komplett ohne Rente dasteht.

Eigentlich hatte ich auf eine Antwort gehofft die mir die rechtliche Lage näher erläutert, ich blicke da nicht durch.

@jeremyrichrt

Hallo nochmal. Ohne weitere Infos kann man leider auch nicht durchblicken. Deine Mutter müsste Eu-Rente beantragen,wenn sie zu krank zum arbeiten ist. Aber was ist mit dir, 19 und Schüler, also kurt vorm Abitur und ein 450 E Job,

So wie es aussieht, hat deine Mutter ein sehr bequemes Leben und ihr dadurch weniger Geld. Dein Verdienst wird zu Recht angerechnet. 

Versuch schnell selbstständig zur erden, eigene Wohnung, Ausbildung, Studium? Mach was aus dir, dann stehst auch besser da. Einen Führerschein braucht man nicht unbedingt, wenn du studierst  zum Beispiel... Alles Gute!

Ja, bequemes Leben... wenn du wüsstest. Aber da du dich da leider nicht auskennst macht das hier keinen Sinn. Ich habe keine Lust andere Leute erstmal davon zu überzeugen, dass wir keine faulen Steuerschlucker sind.

PS: Ich mache gerade Fachabitur und bin dabei mich zu bewerben, ich denke da stehen die Chancen ganz gut eine Ausbildung zu finden. Nur doof das ich während der Ausbildung auch kaum Geld verdienen werde, egal wie ich bekomme. Danke Geseztgeber, das motiviert einen echt sich um einen Job zu bemühen. Es lohnt sich nämlich kein bisschen.

Von was lebt ihr denn? 450 E, Wohngeld und Kindergeld, dazu Unterhalt vom Vater? Nicht schlecht. Von welchem Amt denn dann der Brief, wenn nicht Jobcenter?

Fest steht, dass von deinem anzurechnendes Einkommen nur der den Bedarf übersteigende Betrag zu deiner Mutter "rüberwandert". Dieser Betrag ist darüber hinaus in der Höhe begrenzt auf das Kindergeld, welches deine Mutter für dich erhält.