Kriege ich das Geld was mir gesperrt wurde wieder?

9 Antworten

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Wenn es dein erstes "Vergehen" innerhalb von 1 Jahr ist, müsste deine Miete weiter gezahlt werden. Sollte es schon das 2. Mal sein, kannst du dich nachträglich bereit erklären deine Pflichten zu erfüllen und das JC kann die Miete wieder zahlen. Siehe dazu §31a Abs 2 Satz 3 Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren.

Du kannst auch Lebensmittelgutscheine bekommen. es kann sein, dass du die beantragen musst... obwohl ich dachte die bekommt man automatisch. Antrag schadet aber nicht. Die Gutscheine finden sich in §31a Abs3 Satz1  Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen.

Das Geld aus der Sanktion bekommst du NICHT wieder, wäre auch ziemlich sinnfrei. Die Strafe würde ja so keinen Zweck erfüllen.

Solltest du der Meinung sein, dass die Sanktion an sich nicht gerechtfertigt ist (und der Bescheid noch nicht mehr als 1 Monat alt sein [Frist]) widerspreche gegen den Bescheid. Es wird ja einen Grund gehabt haben die Maßnahme abzubrechen...

Nein, das Geld bekommst Du nicht wieder. Und Nein, die Miete wird auch nicht nachgezahlt.

Alles unter der Bedingung, dass die Sanktion rechtens ist.

Du kannst Lebensmittelgutschene beantragen.

Außerdem solltest Du Dir Gedanken wegen der KV machen - Du bist auch nicht mehr krankenversichert.

anonymus111712 
Fragesteller
 08.06.2015, 01:43

vorher war nichts war mein erster Verstoß ... das sehe ich auch voll ein aber es kann ja nicht sein das ich jetzt obdachlos bin..

Eine 100%ige Sanktion ist nicht zulässig, es sei denn du hast genug Geld um die nötigsten Ausgeben zu bestreiten.

Lege sofort persönlich Widerspruch ein, bevor du obdachlos wirst.

Wenn du Hilfe brauchst, mach ne neue Frage mit allen Details auf.

beangato  07.06.2015, 15:35

Bei U25 ist das leider - noch - zulässig.

Georg63  07.06.2015, 15:39
@beangato

Wenn der Leistungsempfänger eine eigene Wohnung bezahlen MUSS, kann er dagegen vorgehen. Wenn er problemlos zu seinen Eltern zurück kann, hat er Pech. Wäre aber ziemlich dämlich von den Eltern, wenn die damit einverstanden wären.

Georg63  08.06.2015, 15:32
@beangato

Ok, dann sollte er sich schon mal bei einer Obdachlosenhilfe melden, denn wenn die Wohnung erst weg ist, bekommt er sobald keine neue.

Vorher sollte er aber einen Beratungsschein vom Amt holen und einen Anwalt aufsuchen.

Eine Sanktionierung, die zwangsläufig zu Obdachlosigkeit führt könnte durchaus gegen Grundrechte verstoßen.

anonymus111712 
Fragesteller
 07.06.2015, 15:51

ich kann nicht zu meinen Eltern also muss ich meine Wohnung zahlen..

Wie kommst du darauf, dass du dieses Geld nachbezahlt bekommst? Was wäre das denn für eine Sanktion?

Es ist keineswegs egal, warum dir das Geld gesperrt wurde. Dass du tatsächlich gar nichts mehr bekommst, bedeutet, dass du überhaupt nicht bereit bist, dich an die Regeln zu halten.

Ob dein Vermieter das mit macht kann bezweifelt werden. Da dürfte dann die Kündigung ins Haus stehen.

Im Fall einer rechtmäßigen Sanktion wird dir nichts nachgezahlt. Es stellt sich natürlich die Frage, was du gemacht bzw. versäumt hast und ob die Sanktion dafür rechtens war. 

Allerdings wird eine 100% Sanktion nicht ohne Grund ausgesprochen. Um auf Null gesetzt zu werden, muss man sich schon einiges leisten.

Die einzige Möglichkeit, an das Geld zu kommen, wäre, gegen die Sanktion an sich vorzugehen. Wie gut oder schlecht deine Chancen hierzu stehen, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen.

anonymus111712 
Fragesteller
 07.06.2015, 15:32

die 100 Prozent kamen da ich eine Maßnahme abgebrochen habe.. mehr Grund hab es hier für nicht. wie soll ich denn die Miete bezahlen bin ja dann obdachlos

Georg63  07.06.2015, 15:33
@anonymus111712

Das JC muss die Miete weiterhin bezahlen. Wehre dich.

anonymus111712 
Fragesteller
 07.06.2015, 15:51

mache ich