Urlaubsanspruch bei Übernahme nach der Ausbildung?!

5 Antworten

Also, die Schwester könnte in erster Linie einfach Mal nachfragen.. wäre wohl das einfachste.. Wo ich übernommen worden bin, hatte ich von Neujahr bis Sommer einfach noch die Tage die übrig waren und welche ich noch nicht eingezogen habe. Danach gibts einen neuen Arbeitsvertrag wo die Ferien geregelt sind. Bei mir waren das 25 Tage. Wird sie also übernommen, kriegt sie den restlichen Ferienanspruch ohne die 2 Wochen! Ausser, bei der Firma gelten die Ferien von Sommer zu Sommer und nicht von Neujahr zu Neujahr, dann hat sie ab Sommer einfach wieder 5 oder halt 4 Wochen zur Verfügung.

Sie würde dann natürlich auch für das restliche halbe Jahr anteilig ihre Urlaubstage bekommen. Also wenn sie für die Ausbildung jeweils 25 Tage zu gute hatte und für den Job nachher noch 20 Tage oder so, dann würde sie komplett ca. 23 Tage für das Jahr 2015 bekommen (7 Monate Ausbildung = 14.6 Tage // 5 Monate Festanstellung = 8.3 Tage)

Ist es nicht eigentlich so, dass sie ab dem Ende ihrer Ausbildung einen Arbeitsvertrag bekommt und somit neue Urlaubstage bekommen müsste?

Nein: Ein derartiger Doppelanspruch besteht n. § 6 Abs. 1 BUrlG ausdrücklich nicht :-O

Der Urlaubsanspruch ergibt sich, sofern nicht arbeits- oder tarifvertraglich abweichend bestimmt, nach dem BUrlG.

Demnach stehen ihr als volljährige Beschäftigte, also sowohl Arbeitnehmerin wie Auszubildenen, pro Monat mindestens 2 Werktage, also Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzl. Feiertage sind, für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu.

Nun kann sie leicht ausrechnen, welche U-Tage ihr im Jahr 2015 noch gewährt werden müssen.

G imager761

Für die Ausbildungszeit sollte die Anzahl der Urlaubstage im Ausbildungsvertrag festgelegt sein.... hierbei handelt es sich, wenn nicht anders festgelegt um Werktage (sprich der Samstag zählt mit). Nach Abschluss der Ausbildung wird sie ja einen neuen Vertrag bekommen, und ab da stehen ihr (bei einer 6 Tage Woche) 2 Urlaubstage pro Monat zu.

Evtl. ein Missverständnis, weil ja vermutlich für das neue Arbeitsverhältnis eine Probezeit festgelegt wird und die Arbeitgeberin nur aussagen wollte, dass deine Schwester nicht ihren gesamten Urlaub im neuen Arbeitsverhältnis nehmen kann?

Gilt das auch bei einer 5 Tage Woche? Montags hat sie frei dafür muss sie Samstags arbeiten.

Min. 2 Tage pro Monat damit kannste es dir quasi einfach ausrechnen

Aber im Vertrag steht ja wie viel Urlaubstage sie pro Jahr absofort hat und dann kannste den Urlaub von Ausbildungsende bis zum Jahresende ausrechnen

also muss die Chefin ihr eigentlich für das Halbjahr nach Ihrer Ausbildung mindestens 8 Tage gewähren? Ist sie dazu gesetzlich verpflichtet?

@LoveLife21

Grundsätzlich ist sie laut Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Mindesturlaub zu gewähren. Das sind 20 Tage / Jahr bei einer 5-Tage Woche und 24 bei einer 6-Tage Woche. Jetzt kommt aber das Problem: Erstmaligen Anspruch auf Urlaub hat man erst 6 Monate nach beginn der Beschäftigung. Wie das jetzt bei einer Übernahme vom Azubi zu werten ist, kann dir nur ein Fachanwalt sagen. Das hängt wohl auch von dem Arbeitsvertrag ab, den sie bekommt (Befristet, Unbefristet mit oder ohne Probezeit)

Wie viel Urlaubstage hatte sie den in der Ausbildung pro Jahr, wie viel hat sie den nach der Ausbildung pro Jahr und wann hat sie die Ausbildung beendet? Dann kann ich dir sagen was ihr zusteht

@Aren89

In der Ausbildung 20 Tage (wobei ich eigentlich dachte in der Ausbildung müssen mindestens 24 gewährt werden). Ihre Ausbildung endet mit der praktischen Prüfung der Termin steht allerdings noch nicht fest irgendwann zwischen Juli und August. Den Arbeitsvertrag hat sie noch nicht wollte aber die Woche mal mit Ihrer Chefin reden. Sorry das ich dir nicht mehr Infos geben kann :/

Mindest sind keine 20 sondern 24 Tage ;)