Ausbildung "kündigen" da man doch die Möglichkeit hat einen besseren Abschluss zu bekommen und deshalb weiter zur Schule gehen will?

2 Antworten

Du kannst einen Ausbildungsplatz noch vor Beginn der Ausbildung und während der Probezeit der Ausbildung jederzeit ohne Angabe von Gründen nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kündigen.

Es gibt nur ganz wenige Ausbildungsverträge, in denen eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung ausgeschlossen ist, da der Azubi ja schon am ersten Tag die Kündigung "hinlegen" und gehen kann.

Bewirb Dich und wenn Du einen Ausbildungsplatz bekommst, die Ausbildung dann aber doch nicht antreten willst, solltest Du so schnell wie möglich den AG informieren, Dich für das Angebot bedanken, Dich für die Mühe entschuldigen und mitteilen, dass Du aus persönlichen Gründen den Ausbildungsplatz kündigst.

Die schriftliche Kündigung schickst Du dann sofort ab.

9+2 ist doch auch nur 1 Jahr kürzer als Ausbildung (mit der du die Mittlere Reife bekommst ab einem bestimmten Schnitt) und du kriegst kein Geld. Außerdem weißt du nichtmal, ob dich die Polizei 100% nehmen würde. Ist immer gut eine Alternative zu haben.

Ansonsten wäre das möglich.