Aus einer Gaststätte Wohnraum machen ? Genehmigungspflichtig ?

1 Antwort

Ich wäre da insgesamt vorsichtig! Was der Makler alles nicht wissen will... Die wissen doch sonst alles! 

Grundsätzlich sind bei Immobilien Fächen zum Wohnen und/oder  Gewerbeflächen ausgewiesen. Das muss mindestens umgewidmet werden! Ist spätestens für Deine Steuer wichtig, da es meines Wissens unterschiedlich besteuert ist... Außerdem gibt es meiner Kenntnis nach baurechtlich unterschiedliche Voraussetzungen für Wohn- und Gewerberaum (benennen kann ich sie Dir nicht), kann sein, dass Du baulich was anpassen musst, vielleicht Zwangbelüftung, Brandschutz, Fluchtwege etc. Vielleicht fragst Du mal im zuständigen Bauamt nach, die sollten sowas wissen oder Dir wenigstens einen Ansprechpartner nennen können! 

Ein ganz anderer Punkt ist auch, ob Du die Genehmigung kriegst durch einen solchen Umbau dem Baugebiet eine Gewerbefläche zu nehmen! Andersherum darfst Du z.B. in einem Wohngebiet nicht einfach ein Büro einrichten...

Was auch zu bedenken ist, wenn das Gebäude so alt ist (18xx), steht es dann unter Denkmalschutz?! Dann darfst Du womöglich aus diesem Grund schon nicht so freizügig umbauen... 

T3Fahrer