Aufzugspflicht in Miethäuser

7 Antworten

Das kommt auf das Alter des Gebäudes an. In einem Altbau gibt es so eine Regel nicht. Bei Neubauten ist es üblich, aber soweit ich weiss nicht Pflicht.

Das ist nicht bundeseinheitlich, sondern je Bundesland geregelt. In Hessen durch die Hessische Bauordnung, aktuelle Fassung von 2002. Vereinfacht ausgedrückt muss ein Aufzug vorhanden sein, wenn der Boden der obersten Etage 13 Meter über dem Gelände liegt.

Natürlich ändert sich die Rechtslage gelegentlich, aber selbstverständlich gibt es einen Bestandsschutz für bestehende Gebäude.

Somit hängt die Beantwortung der Frage also vom Alter des Gebäudes und dem jeweiligen Bundesland ab.

Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Nordrheinwestfalen, § 39 der Bauordnung sagt:

(6) In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen über der Geländeoberfläche müssen Aufzüge in ausreichender Zahl eingebaut werden, von denen einer auch zur Aufnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, Krankentragen und Lasten geeignet sein muss; das oberste Geschoss ist nicht zu berücksichtigen, wenn seine Nutzung einen Aufzug nicht erfordert oder wenn durch den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses Wohnungen geschaffen werden.

Baden-Württemberg, § 27 der Bauordnung sagt:

(2) Gebäude mit einer Höhe nach § 2 Abs. 4 Satz 2 von mehr als 13 m müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben

Bayern schreibt wie Ba-Wü eine Mindesthöhe von 13 Metern vor.

Googel mal Aufzüge, Bauordnung, dein Bundesland und such im Inhaltsverzeichnis nach dem Stichwort Aufzüge. in einem der vielen Absätze findest du dann, ab wann Aufzüge drin sein müssen. Am Schluß findest du, wann die Bauordnung in kraft trat. Ältere Gebäude müssen nicht nachgerüstet werden.

Für Altbauten gibt es keine solche Bestimmungen. Für Neubauten je nach Bundesland und Stadt unterschiedlich. Frage doch einfach mal auf dem Bauamt deiner Stadt nach. Dann weißt du es ganz genau.