Aufstiegsbafög bei Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Das BAföG ist gem. § 3 Nr. 11 EStG (Einkommensteuergesetz) eine steuerfreie Leistung. Der Zuschuß wird nicht als Einnahme in der Steuererklärung erfaßt.

Die Kosten für Deine Ausbildung sind in voller Höhe Werbungskosten; da es sich um ein Aufstiegs-BAföG handelt, muß der Teil, der sachkostenbezogen ist, von den Werbungskosten abgezogen werden - enthält er auch Teile, die dem allgemeinen Lebensunterhalt dienen, dann braucht dieser Teil nicht abgezogen werden.

Die Zinsen für das Darlehen sind ebenfalls Werbungskosten.

Geltend machen kannst du nur die Kosten, die du auch hast. Das Darlehen ist kein Einkommen sondern geliehenes Geld. Das kannst du geltend machen.

Du weisst das du auch Fahrtkosten, evtl. Verpflegungsmehraufwand, alle Kosten im Zusammnenhang mit der Fortbildung geltend machen kannst?

Der Erlassbetrag macht sich steuerlich auch bemerkbar. Ich habe aber keine Ahnung wo in der Steuererklärung man es einträgt. Eingetragen bzw. geltend gemacht wird es in dem Zeitraum wenn es eintritt. Also z.B. nach Bestehen der Prüfung und Antrag u. Gewährung des Nachlasses.

Bei meiner Tochter hat das FA von sich aus einen geänderten Steuerbescheid geschickt und es musste ein kleiner Betrag nachgezahlt werden. Muß wohl irgendwo einen Datenabgleich gemacht worden sein.