Auffahrunfall, Reh ist weggelaufen, wer bekommt die Schuld und wer ggf. Teilschuld?

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Tja, nicht eingehaltener Sicherheitsabstand ist auf jeden Fall erstmal ein gutes Argument. Das Problem ist, dass jeder Verkehrsrichter anders urteilt. Die meisten geben heute eine Teilschuld, was manchmal nicht wirklich nachvollziehbar ist. Das mit dem Reh ist so eine Sache, es gibt ja genug Strecken auf denen Wildwechsel angemahnt wird, passiert das in einem solchen Bereich dann brauchst Du kein totes Reh als Beweis. Auf allen anderen Strecken ist das evtl. eine Frage von Zeugen.

Grundsätzlich ist immer das Unfallrisiko abzuwägen. Hast Du das (relativ dicht) hinter Dir fahrende Fahrzeug bereits vorher im Rückspiegel bemerkt, das Reh taucht nun überraschend vor Dir auf, hast Du blitzschnell eine Entscheidung zu treffen - wie hoch ist die Gefahr beim Zusammenstoß mit dem Reh und wie hoch die Gefahr eines Auffahrunfalls? Im Zweifel muss leider das Reh den kürzeren ziehen (also keine plötzliche Vollbremsung machen).

Was wäre wenn?

Eines kann ich dir genau sagen. Das Reh siehst du nicht am Straßenrand, es ist plötzlich vor dir. Also Rehe allgemein können bei 70kmh wohl grad noch so einschätzen ob sie rüberkommen oder nicht. Von daher ist es wichtig auf die Schilder zu achten.

Der hinter dir soll dich doch einfach überholen wenn du ihm zu langsam bist. Ich dreh dann meinen Rückspiegel um. Fährt er auf, so war sein Abstand nicht groß genug.

Mach dein Ding und laß dich nicht verunsichern! Du hast es doch gut gelernt, sonst wärst du durchgefallen.

selbst wenn das Reh noch daliegen würde, lernt man bereits in der Fahrschule, dass man Tieren nicht ausweichen und auch keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden darf (z.B. durch Vollbremsung)! Stattdessen abblenden und hupen

VMotoerheadV  18.10.2014, 17:50

du honk! abblenden, hupen und bremsen!!!! will dich mal sehen, wenn du 150 kilo hirsch auf deinem sitz hast, und ein gebrochenes genick!

Marocmo  19.10.2014, 13:34
@VMotoerheadV

Das Auto will ich sehen, wo ein Reh oder sonst was durch die Windschutzscheibe fliegt. Die Windschutzscheibe ist nicht wie eine normale Scheibe die zerbröselt. Und für ein Wildtier darf gebremst werden es sei denn Kleintiere. ;)

Crack  18.10.2014, 17:55

@ charles2520

selbst wenn das Reh noch daliegen würde, lernt man bereits in der Fahrschule, dass man Tieren nicht ausweichen... ...darf

Das gilt für kleine Tiere wie Hase oder Fuchs, aber sicher nicht für ein Reh.

Lkwfahrer1003  19.10.2014, 20:41
@Crack

Sicher hast du recht ..... Der ADAC empfiehlt bei einem Reh aber auch .... Abblenden ..... Lenkrad festheben...vollbremsen .....auf den Aufprall warten .... nicht Ausweichen ! ... Denn ... viele machen das nämlich falsch .... Die bremsen ... drehen irgendwohin mit dem Lenkrad ....und Krachen entweder in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum !

bei einem solchen auffahrunfall hat erst mal generell der hintermann schuld, er muss ausreichend abstand halten, um ebenfalls bremsen zu können...

eine ausnahme bildet eine unvermittelte Bremsung. d.h. wenn defintiv kein grund für eine Bremsung vorgelegen haben kann. auf einer Straße, wo mit Wildwechslen zu rechnen ist, ist dies jedenfalls so nicht gegeben. d.h. der Hintermann hat schuld...

lg, Nicki

dieselman 
Fragesteller
 20.10.2014, 16:59

aber wann ist auf einer straße mit wildwechsel zu rechnen, nur wenn das schild da steht? oder auch einfach in ländlichen gebieten?

NickiLittle  23.10.2014, 06:16
@dieselman

das Schild ist nicht zwingend vorgegeben. mit Wildwechsel ist dann zu rechnen, wenn eine Straße durch einen Wald führt, nahe an einem Wald entlang läuft und keine Wildbariere oder der gleichen voranden ist...

lg, Nicki