Auffahrunfall wegen Katze. Wer ist schuld?

11 Antworten

bei kleintieren (dazu gehören auch katzen!) darf sie nicht bremsen, wenn die verkehrslage es nicht erlaubt und sie dadurch einen unfall verursacht. ergo muß sie selbst für den schaden aufkommen. wie genau es bei vollkasko ist, weiß ich nicht. am besten die versicherung fragen. anders sieht es bei größeren tieren wie rehen, hunden, füchsen etc. aus, bei denen größerer schaden entstehen kann. da muß meines wissens die versicherung zahlen. am besten, bei dieser nachfragen.

viele Richter haben entschieden dass alles was bis zu deiner stoßstange geht leider überfahren werden muss, klar die katze ist schuld, die doofe musste ja uf die straße rennen... aber fakt ist dass du die kosten hast und zwar alles.

Und wenn der Fahre jetzt einfach behauptet er konnte nicht erkenne was das auf die Straße gelaufen ist und er habe gebremst weil es auch ein Kind hätte sein können, dann kann man dem Fahrer keine Vorwurf machen. Die Teilschuld kommt aus der Gefährdungshaftung und nicht weil der Fahrer schuldhaft gebremst hat.

Auch wenn es manchmal traurig ist; eine Katze ist kein Grund zum Bremsen. Die Unversehrtheit von Menschen geht vor. Deine Freundin ist Schuld. Da hilft auch kein Schild am Heck "Ich bremse auch für Tiere".

das heißt nicht, daß man nicht für Tiere bremsen soll. Natürlich soll man dies tun. Nur muß man halt den übrigen Verkehr im Auge behalten. Und wenn jemand 2 Meter hinter einem bei Tempo 50 fährt darf man halt keine Notbremsung machen

Es sehr wohl erlaubt für eine Katze zu bremsen, nur eine Notbremsung ist nicht erlaubt, wobei ich im zweifel sehr wohl eine Notbremsung machen darf, z.B. wenn es auch ein Kind sein könnte. Der Nachfolgende Verkehr hat eigendlich so viel Abstand zu halten das er auch bei einer Notbremsung nicht in seine Vordermann rauscht.

Falsch, wegen einer Katze darf man nicht bremsen. Leider. Das wird als unnötiges Bremsen ausgelegt und damit bekommt man eine Mitschuld.