Arzt Patientenakte umschreibt?
Genau genommen erkenne ich mit bloßem Auge das ein "leicht möglich" zu "nicht möglich" verändert wurde, in Bezug auf eine Untersuchung. Soll ich das bei der Kammer melden? Oder darf die Ärztin das, ueberschreiben der Krankenakte? Es ist tatsächlich noch eine handgeschriebene Krankenakte.
Vorgeschichte es gab einen Arzthaftungsprozess. Damals habe ich es nicht reklamiert, weil es um eine andere Aerztin ging, konkret war diese Untersuchung nicht Ursache fuer ein anderes Ereignis, diese Aerztin ueberwiess mich aber zu ihrer Freundin, die mich dann sehr falsch behandelte, deshalb wohl die nachträgliche Änderung, weil Sie der Meinung diese Untersuchung wuerde eine Rolle spielen. Vor Gericht hat Sie zu Ihrer Freundin stark gehalten, und da auch erklärt "könne sich nicht mehr erinnern" und so Sachen eben. Unehrlich u. a.
5 Antworten
ja, der Ärztekammer bitte melden und dort der
Gutachterkommission für Ärztliche Behandlungsfehler bei der KV, (Frau Bartoli), Teersteegenstr. 9?, Adresse, Hausnr bitte noch mal googeln, in Düsseldorf.
Gute Fachanwälte sind wohl die RA Meinecke und Reinboth in Köln für das Thema. Nur billig sind sie nicht...https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=KoFJXubMOpeBi-gP2-yAoAI&q=Gutachterkommission+f%C3%BCr+%C3%A4rztliche+Behandlungsfehler+D%C3%BCsseldorf&oq=Gutachterkommission+f%C3%BCr+%C3%A4rztliche+Behandlungsfehler+D%C3%BCsseldorf&gs_l=psy-ab.12...0.0..2935...0.0..0.0.0.......0......gws-wiz.Gyrap7Jn3YY&ved=0ahUKEwjmice50dbnAhWXwAIHHVs2ACQQ4dUDCAo
Das wird eine Lachnummer. Es geht um ein korrigiertes Wort und nicht um einen Diagnose- oder Behandlungsfehler.
Für Behandlungsfehler ist die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer (und nicht der KV) zuständig. Wenn du dir jetzt noch anschaust, wer Kostenträger der Schlichtungsstelle ist, kannst du leicht herausfinden, warum 95% der „Gutachten“ zu Ungunsten der Patienten ausfallen.
Wer ein ernsthaftes Problem mit einem Behandlungsfehler hat, geht deshalb besser einen anderen Weg.
A.
Wenn der Prozeß vorbei ist, ändert das nichts mehr.
Wie möchtest du belegen, ob, zu welchem Zeitpunkt und durch wen eine Änderung vorgenommen wurde? Hast du eine nicht korrigierte Akte? Wie möchtest du nachweisen, dass die Änderung falsch ist? Falls nicht, wird deine „Meldung“ nichts weiter als eine Anschuldigung sein. Schlimmstenfalls geht der Schuß nach hinten los.
A.
Zehrt unglaublich an den Nerv en, aber sehe ich auch so: wehren, nicht schweigend schlucken.
ja, es ist anstrengend, aber sich alles bieten lassen ist noch blöder. man bekommt aber wohl vom schicksal nur das aufgeladen, was man auch schaffen kann und wächst an jedem kampf. wie in dem song "bleib nicht auf scherben stehen", immer weiter gehen.
Das ist deine Meinung und deine Einstellung. Für dich mag das so richtig sein.
Die Chance, hier in dem Fall etwas zu erreichen, ist gleich Null. Natürlich kann Hope sich jetzt die nächsten Jahre täglich damit beschäftigen und all ihre Lebenszeit und -energie dafür verschwenden. Wofür? Um Recht zu haben?
Was passiert denn, wenn sie das „meldet“? Bei der Ärztekammer- trifft sie auf Ärzte. Die ihren Kollegen ganz sicher nicht die Augen auspicken.
Klage erheben? Wogegen? Gegen einen Schreibfehler? Mit welchem Ziel?
Was ist der Gewinn am Ende eines Nerven und Geld fressenden Klageverfahrens gegen die Berufshaftpflichtversicherungen der Ärzte?
der ist ja schon weitergehend geschädigt worden und nein, die richter und ärzte der kommission stehen nicht automatisch auf der seite der ärzte. zu 30 % erhalten auch da die Pat. recht oder man zeigt es an bei der STA. Ich habe es über STA damals gemacht und ein Gutachten gegen den Arzt von der STA damals bezahlt bekommen und habe gegen meinen schädiger gewonnen damals, gegen einen urologen. es lohnt immer, sich zu wehren und man zeigt, dass man nicht dumm ist und sich im leben nicht alles bieten lässt, erst recht als frau. STA geht aber nicht gleichzeitig mit der gutachterkommission. entweder das eine oder das andere. kommission stellt ein, wenn man strafanzeige macht. statuten lesen. ich habe es damals alleine geschafft als frau, 3 jahre urologie und arzthaftungsrecht damals selbst studiert. erst ganz am ende RA gehabt für dann die verhand. mit dessen versich. Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
Was das mit dem Thema Frau zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Was die Staatsanwaltschaft mit einem Schreibfehler -mehr ist es bisher nicht- zu tun hat, ist mir ebenso unklar.
Die vom Gericht geforderten Gutachten sind für dich kostenfrei, das ist richtig. Gegengutachten nicht. Dafür werden üblicherweise 4-stellige Summen aufgerufen.
Was „damals“ mit deinem Fall entschieden worden ist, hat absolut nichts mit der Lappalie hier zu tun. Es gibt dir auch noch lange nicht das Recht, hier pauschal einen Mediziner zum Betrüger zu machen. In D gilt jeder bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig.
Mit Kanonen auf Obstfliegen zu ballern ist weder verhältnismäßig noch sinnvoll.
Aber jeder wie er mag.
Um bei deinem Bsp. zu bleiben: Tote Fische lassen sich treiben. Lebendige schwimmen voran. Die kümmern sich nicht mehr um den Angler von Vorgestern.
Mir wäre meine Zeit zu schade, um sie mit solchem sinnlosen Nervenkrieg zu verbringen, anstatt nach vorn zu schauen und mein Leben zu gestalten. Was gewesen ist, ändert niemand mehr.
Das blöde: man muss beweisen, was wirklich gelaufen ist.
Anwalt.. Gutachten.. womöglich noch ein zweites..
Ich hab mittlerweile so einiges selber und auch bei Verwandten mitgekriegt.
Ich sag’s mal so: die schützen sich schon ganz gut gegenseitig.
Bei meiner Schwester sind dann einfach mal beweisende Röntgenbilder und die gesamte Patientenakte ‚verloren gegangen‘
Meine Cousine, Rechtsanwältin, sagte zutreffend: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Will sagen: man KANN sich erfolgreich wehren. Aber dafür braucht es Geduld, gute Nerven.. und besser einen hartnäckigen Anwalt.
Das Ding ist, dass du nachweisen müsstest, dass es nachträglich geändert wurde, und sie sich nicht einfach beim Aufschreiben verschrieben und es sofort korrigiert hat. Und das dürfte unmöglich sein.
der Arzt ist in der Beweislast, je nachdem, wie der Fall sich darstellt. Beweislastumkehr zu Gunsten des Pat. ich habe auch früher schon mal Jahre lang gegen Arzt gekämpft.
Die Beweislastumkehr bringt absolut gar nichts. Es gibt keine strafbare Handlung. Wer sich verschrieben hat, darf das auch korrigieren.
Alles andere würde das Gericht später mit „Nichtwissen“ begründen und ignorieren. Damit dreht sich die Beweislastumkehr noch einmal um...
A.
das kommt immer alles auf den einzelfall an und wenn er schon eine kopie davon hatte vor der änderung usw. oder zeugen hat.
Beweislastumkehr gibt es nur bei (groben) Behandlungsfehlern. Davon lese ich hier jetzt erst mal nichts.
Genau passend erklärt.
Hier geht es um einen Schreibfehler und nicht um einen Behandlungsfehler.
nein, hier geht es um betrug und urkundenfälschung und dann ist das nicht die einzige straftat, die der arzt begangen hat.
Du bist schon wieder dabei, jemandem strafbare Handlungen zu unterstellen.
Ich weiß nicht, was deinen pauschalen Zorn auf Ärzte begründet... Das, was du hier äußerst, ist möglicherweise Verleumdung/ üble Nachrede. Du kennst weder den Arzt noch die Sachlage, triffst aber pauschale Aussagen.
Wenn es im Nachhinein verändert wurde & zu jener Zeit, in der die Krankenakte gerichtlich relevant war, dann würde ich es melden.
das stimmt nicht. man muss immer kämpfen gegen unrecht und kann auch gewinnen, habe ich alles auch hinter mir und der arzt macht das auch bei anderen pat und nachher sagen seine hilfen gegen ihn aus usw.pp. und man findet andere zeugen, war bei mir so.