Arbeitszeitberechnung für Feiertage?

2 Antworten

Diese Frage ist im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG klar, einfach und eindeutig geregelt; dort heißt es in § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat
der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er
ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Du hast für den Feiertag, durch den ein Arbeitstag ausfällt, also dasjenige an Entgelt zu bekommen bzw. Dir ist dasjenige an Arbeitsstunden anzurechnen, was Du bekommen hättest bzw. was Dir berechnet worden wäre, wenn der Arbeitstag nicht durch einen Feiertag ausgefallen wäre.

Wenn Du also an dem durch einen Feiertag ausgefallenen Arbeitstag eigentlich 6,4 oder 8 oder 10 Stunden gearbeitet hättest, dann hast Du acuh Anspruch auf die Bezahlung für bzw. die anrechnugn von 6,4 oder 8 oder 10 Stunden.

Hmm leuchtet mir ein und danke für die Info.Durch mein Festgehalt bekomme ich ja eh jeden Monat das gleiche Gehalt. Mir geht es um die geleisteten Stunden in der Abrechnung, die vom Büro einfach raus genommen wurden d.h. 2 komplette Tage sind gar nicht mehr aufgeführt. Sollte es nicht genauso wie der Urlaub tägl mit 6,4 Std da stehen? So sieht das aus als wenn ich einfach mal nicht arbeiten war und im Endergebnis fehlen die Stunden von den 2 Tagen ja auch..Irgendwie schräg......aber dennoch Danke für deine Bemühungen und einen schönen Abend noch. LG 

@engelstrompeten

Finanziell stellt das merkwürdige Vorgehen, die Berechnung des Arbeitgebers also keine Belastung für Dich dar - wenn es denn nicht doch irgendwann einmal zu einer Verrechnung von angeblichen Minusstunden mit dem Verdienst, mit Urlaubstagen oder mit andern Ansprüchen Deinerseits kommen sollte (was wir aber einfach mal nicht annehmen wollen).

Dennoch sollte der Arbeitgeber hier bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten korrekt vorgehen, denn sollte es tatsächlich einmal zu Minusstunden und zur Saldierung mit Plus-/Überstunden kommen, könnte es schon zu Missverständnissen, Irritationen, Fehlern kommen, weil niemand in der Personalabteilung mehr weiß, wie es sich mit der Stundenanrechnung an Feiertagen denn tatsächlich verhalten hat.

Die Personalabteilung muss sich eben etwas Mühe geben und im Arbeitszeitkonto an Feiertage, Krankentagen, Urlaubstagen die Stunden eingeben, die Du "eigentlich" gearbeitet hättest  - dann gibt es auch keine Probleme.hättest.

In einer Zeiterfassung sollten Feiertage automatisch zu Zeitgutschriften führen oder die wöchentliche Arbeitszeit wird reduziert. Arbeitest Du dann trotz Feiertag, bekommst Du an einem Tag (zusätzlich) einen Tagesumfang Stunden gutgeschrieben.

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn ja, würde ich dort zuerst mal anfragen, bevor ich mit Vorgesetzten darüber spreche.

Ja so ähnlich hab ich mir das auch gedacht bzw so sollte es sein. Wie gesagt ich habe in all den letzten 19 Jahren meine Abrechnung nie groß kontrolliert, da sich am Festgehalt ja nichts ändert und meine Kolleginnen händeln das ähnlich. Typisch für uns Sozial - Tussi im absoluten Vertrauen ;-)

 Natürlich gibt es keinen Betriebsrat und der Vereinsvorstand besteht hauptsächlich aus Leitungsleuten  aus den verschiedenen Bereichen die wir anbieten. 

Und je mehr ich drüber nachdenke fällt mir gerade ein passender Begriff dazu ein. Typischer kölscher Klüngel........ ;-) 

Dennoch vielen Dank, habe nächste Woche frei und kann mich dann mal in Ruhe damit befassen.Einen schönen Abend noch,lg aus Köln