Arbeit bei Zeitarbeit nicht angetreten?

3 Antworten

Hast Du denn den Arbeitsvertrag sofort unterschrieben?

Ich vermute mal, der Ärger hält sich in Grenzen. Bei Zeitarbeitsfirmen gibt es i.d.R. am Anfang sehr kurze Kündigungsfristen während der Probezeit. Oft sind das z.B. nur zwei oder drei Tage.

Selbst wenn im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Jobs vereinbart wäre, würde diese dann gering ausfallen. Hier dürfte nur die Zeit in Rechnung gestellt werden die der Länge der Kündigungsfrist entspricht.

Ist eine höhere Vertragsstrafe (z.B. ein Monatslohn) oder gar keine vereinbart, kann man Dir keine Rechnung stellen.

Was hat man Dir von der ZAF bei Deiner Absage denn gesagt?

Du solltest zur Sicherheit noch eine schriftliche Kündigung schreiben.

BabiiJii 
Fragesteller
 17.05.2017, 13:02

Hallo und danke :)
Ich habe dem Herrn von der Zeitarbeit eine e-Mail geschrieben, also schriftlich hat er es vorliegen und daraufhin gefragt, ob ich morgen und Freitag noch einspringen könnte wenigstens.
Hab dies verneint.
Viel hat er dazu nicht gesagt, nur dass es gut für mich aber blöd für sie wäre.

Hexle2  17.05.2017, 13:06
@BabiiJii

Die E-Mail ist zwar keine rechtsgültige Kündigung da die elektronische Form nicht zählt, wenn die ZAF diese aber annimmt, ist alles gut.

Ich vermute mal, das war dem Herrn dort lieber als wenn Du anfängst und sofort kündigst. So spart die ZAF sich z.B. auch Deine Anmeldung und eine Abrechnung.

Steht denn überhaupt etwas im Arbeitsvertrag bezüglich Vertragsstrafe?

Ansonsten Glückwunsch zum besseren Job.

Dann würde ich einfach mal ganz genau nachlesen, was in dem Vertrag, den du ja scheinbar unterschrieben hast zu diesem Thema steht. Das was da drin steht hast du mit deiner Unterschrift angenommen.

  • Kündigung vor Arbeitsantritt:
  • Ist der Arbeitsvertrag heute Morgen unterzeichnet worden, so kannst Du vor Arbeitsaufnahme schriflich kündigen, soweit in dem Arbeitsvertrag nichts gegenteiliges steht.
  • Die Kündigung ist wie eine Kündigung während der Probezeit. Kündigunsfristen nach dem Gesetzt oder Arbeitsvertrag etc.