Beurlaubung vom Studium - Krankenkasse, ALG I, ALG II?

3 Antworten

Krankheit während des Studiums ist Dein "Privatvergnügen" - leider!

Da Du immatrikuliert bist, stehst Du dem Arbeitsmarkt sowieso nicht zur Verfügung. Also kannst Du auch kein ALG beantragen.

Anspruch auf AlG 1 hast du nur wenn, du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehst. Krankenversicherung ist Pflicht, also wirest du auf jeden Fall den Mindestbeitrag zahlen müssen. Wenn du noch nicht ein Jahr mit deinem Freund zusammen lebst, kannst du dem JobCenter gegenüber immer eine ledigliche Wohngemeinschaft behaupten.

Momentan zahle ich den Studentenbeitrag zur KV. Bleibt es dabei oder muss ich dann einen höheren Beitrag (wie bei einer freiwilligen Vers.) zahlen?

Lebe "leider" schon viele Jahre mit meinem Freund zusammen, daher geht das mit der WG leider nicht ;-).

Hallo,

ohne Attest/Gesundheitsmaßnahme kannst du wahrscheinlich gar nichts machen !

Gruß, Emmy

Ich habe ein ärztliches Attest.