Arbeitslos nach Ausbildung, unter 25, wohnhaft Eltern

4 Antworten

ALG - 1 bekommst du nur,wenn auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden,was in einer Ausbildung über 3 Jahre normalerweise der Fall sein sollte,auch wenn man so wenig verdient,dann zahlt das der AG - ein !

Wenn du also in den letzten 12 Monaten ( 360 Tage ) vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich 348 € Netto verdient hast,dann bekommst du in etwa 60 % davon,das ist dann dein ALG - 1 Anspruch für max.12 Monate ( 360 Tage ),also ca.210 €.

Das du dann eine abgeschlossene Berufsausbildung hast,spielt dann keine Rolle,wenn du Sozialleistungen in Anspruch nehmen möchtest. Wenn deine Eltern genügend anrechenbares Einkommen haben,dann besteht für dich kein Anspruch,den hättest du erst unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern,wenn du 25 bist,dann würdest du im Haushalt der Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden und mit den Eltern zusammen,eine HG - Haushaltsgemeinschaft.

Du hast dann nur eine Chance,wenn es dir unzumutbar sein würde weiterhin mit deinen Eltern in einem Haushalt zu leben,weil sie dich zum Beispiel schlagen würden.

Am einfachsten für dich wäre dann,wenn sie dir einfach eine Frist bis zum Auszug setzen und dich dann vor die Tür setzen,dann bist du praktisch obdachlos und auf Hilfe angewiesen,dann muss dir das Jobcenter auch helfen.

Dazu müsstest du dich dann nicht nur bei der Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeit suchend melden,wegen deinem ALG - 1 Anspruch,sondern dann auch beim Jobcenter obdachlos melden bzw.ankündigen,das du es bald bist.

Dann wird dir gesagt,wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf,dann machst du dich auf die Suche und wenn du was gefunden hast,dann musst du mit dem noch nicht unterschriebenen Mietvertrag beim Jobcenter vorstellig werden und dir die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen.

Erst dann kannst du den Mietvertrag unterschreiben,damit dir dann auch die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt wird.

Du würdest dann derzeit 391 € Regelsatz + deine KDU - bekommen,das ist dann dein bedarf nach dem SGB - ll. Davon werden dann dein ALG - 1,bis auf 30 € Versicherungspauschale ( solange du keiner Nebentätigkeit nachgehst ) angerechnet,also wenn man von 210 € ALG - 1 ausgehen würde,dann würden 180 € auf deinen Bedarf angerechnet.

Dann würdest du noch 211 € für den Regelsatz bekommen + die angemessenen KDU !

Dazu kannst du dann einen Antrag auf eine Erstausstattung der Wohnung stellen,die würdest du bekommen,ohne etwas zurück zahlen zu müssen.

Für die Kaution der Wohnung,kannst du dann noch einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen,das musst du dann allerdings in Raten zurück zahlen,das würde dann gleich von deinen monatlichen Leistungen abgezogen,in der Regel sind das 10 % deines Regelsatzes,also so um die 39 €.

Wenn deine Erstausbildung abgeschlossen ist, hast du KEINEN Unterhaltsanspruch mehr gegen deine Eltern. Du kannst also (wenn du nicht AlG 1 berechtigt bist), AlG 2 beantragen.

Ob du Anspruch auf AlG 1 hast, liegt dann daran, ob für dich Sozialbeiträge entrichtet wurden.

Du hast einen Anspruch auf die Grundsicherung von 391,00 € plus die tatsächlichen Kosten der Unterbringung. Diese Kosten müssen aber tatsächlich fließen. Du musst mit deinen Eltern einen Vertrag schließen und auch am besten auf ihr Konto zahlen.

Wieso suchst du nicht erst eine neue Stelle und ziehst dann aus? Du könntest so viel flexibler suchen z.B. In anderen Städten/bundesweit. Das würde deine Chancen verbessern. So ein Umzug kostet ja schließlich auch Geld.

Wieso wirst du nicht übernommen?