Arbeitsamt Termin und Maßnahme nicht angetreten

3 Antworten

und zu einem Termin nicht erschienen ist

Im Zweifelsfall muss das Jobcenter nachweisen können, dass die "Einladung" zu dem Termin dem Betroffenen tatsächlich zugestellt wurde.

Generell gibts erstmal eine Kürzung - für den Termin 30% für 3 Monate. Bei der Maßnahme bin ich mir nicht sicher, ob direkt bis auf Null gekürzt werden kann. Aber du wirst es bald erfahren.

Der Nicht-Antritt der Maßnahme kostet dich 30% deines individuellen Regelsatzes bei erster Pflichtverletzung, das Meldeversäumnis ggf. zusätzliche 10%.
Nachzulesen in §§ 31 SGB II ff..
Solltest du trotz Belehrung weitere Termin "versäumen", kann es sein, dass man erst einmal die Leistungen einfriert, da deine Erreichbarkeit in Frage steht und die erst einmal geklärt werden muss.