Arbeitgeberwechsel während der Krankschreibung

8 Antworten

wenn du krankgeschrieben bist, bist du arbeitsunfaehig. falls deine krankheit nicht unmittelbar mit dem alten arbeitsplatz zu tun hat (also z.b. allergien gegen irgendwas, das nur DA ist) kannst du natuerlich auch nicht beim neuen arbeitgeber arbeiten, so lange du nicht wieder gesund geschrieben bist.

Es hat unmittelbar was mit dem alten Arbeitsplatz zu tun, genau ausführen möchte ich das nicht.

@Haluli

naja, dann kann dein arzt dich aber fuer den neuen arbeitsplatz wieder gesund schreiben, oder?

so lange du nicht wieder gesund geschrieben bist

So etwas wie eine "Gesundschreibung" gibt es nicht!

Es ist jedem "krankgeschriebenen" Arbeitnehmer unbenommen, trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn er sich dazu in der Lage - als "fit genug" - fühlt (und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegen stehen: z.B. Vireninfektions bei Arbeit als Koch).

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer durch eine Krankschreibung nicht daran gehindert, trotzdem arbeiten zu gehen, wenn er sich dazu in der Lage fühlt.

Der immer wieder dagegen angeführte Hinweis auf "Verlust der Versicherung" und man müsse "gesund geschrieben" werden, ist ein offensichtlich unausrottbares Märchen.

Mit anderen Wortren:

Unter dieser Voraussetzung und wenn Du Dich mit Deinem alten Arbeitgeber auf die sofortige Beendigugn Deinen derzeitigen Arbeitsverhältnisses einigen kannst, steht dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses nichts im Wege.

Muss ich mich denn trotzdem irgendwo melden, dass ich wieder arbeite?

@Haluli

Wegen "Kollision" von Krankschreibung und Arbeitswiederantritt durch Arbeitgeberwechsel solltest Du Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen - jedenfalls dann, wenn Du schon im Krankengeldbezug sein solltest.

Ansonsten - bei Erkrankungen im Rahmen der Lohnfortzahlungsdauer - sind die Krankenkassen an den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (und der Erkrankung) nur interesseirt, um anhand dieser Atteste irgendwann nachvollziehen zu können, wann die Voraussetzungen gegeben sind, dass sie Krankengeldzahlungen leisten müssen.

Ansonsten interesseirt es die Kasse in dieser Hinsicht nicht, ob Du bei einer Erkrankung zu Hause bleibst oder - wenn es Dir "gut genug" geht - trotzdem arbeitest.

Du kannst dich vom arzt gesundschreiben lassen. und wenn der arbeitsvertrag eh abgelaufen ist, ist ja nur ne frage der zeit bei einer kündigung, dann brauchst du ja keine neue au mehr

So lange du krank geschrieben bist, wird dich wohl kaum ein anderer Arbeitgeber einstellen.

Dass die Krankheit mit der Kündigung "im Zusammenhang" steht, dürfte jeden Personalchef hellhörig werden lassen.

Aber zum Glück zeigt jeder Arbeitgeber Verständnis, wenn man die Sachlage erklärt.

Wie lang ist deine krankschreibung? So schnell findet man nichts. Es dauert bis die Behörden die Bewerbung bearbeitet haben

Krank bis zum 31.03.2014, neue Arbeitsstelle ab MORGEN möglich.