BG Unfall mit Spätfolgen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unfallfolgen laufen über die (alte) BG, egal, ob du den Arbeitgeber gewechselt hast oder Zeit vergangen ist.

Würde dein aktueller Arbeitgeber denn den Vertrag mit dir verlängern? Kannst du die OP vielleicht erst nach den vier Wochen durchführen lassen? Ist moralisch etwas schwierig, wäre aber vielleicht eine Option?

Sollte sowieso keine Verlängerung des Arbeitsvertrages in Betracht kommen, werde lieber „schnell“ Arbeitsunfähig, denn dann wird das Verletztengeld der BG aus dem aktuellen Entgelt deines Arbeitgebers (Bemessungszeitraum = letzter vollständig abgerechneter Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit) berechnet.

Wenn du arbeitslos bist und das Verletztengeld aus dem ALG I berechnet wird, erhältst du nur Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes. Solltest du sogar nur ALG II erhalten, dann ist das Verletztengeld nur so hoch wie ALG II. (§ 47 Abs. 2 und 3 SGB VII).

Das vielleicht als Hintergedanken.

Je nach BG gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, um auch dort an eine Jobvermittlung zu gelangen (DGUV job). Du kannst ja mal bei deiner BG nachfragen, ob man dir bei der Suche nach einem Arbeitgeber später helfen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hoi.

Für Spätfolgen kommt die BG immer auf, da verjährt nix. Also bekommst du auch Verletztengeld statt Krankengeld.

Wie du deine Arbeitsituation hinbekommst - keine Ahnung. Ich würde mit dem Arbeitsamt sprechen: wenn du aufgrund der OP nicht vermittelbar bist, dann ist das so. Aber du könntest eine Sperre bekommen, wenn nicht arbeiten gehst, weil du auf den OP-Termin wartest. Das Arbeitsamt nimmt da oft wenig Rücksicht.