arbeiten für 2 Firmen gleichzeitig

2 Antworten

Wie stellt Dein Chef sich das vor? Du hast bei einer Firma einen Arbeitsvertrag mit einem Vollzeitjob. Wenn Du jetzt schon so viel Arbeit hast, wirst Du nicht noch zusätzliche Arbeit machen können. Wieviel Stunden arbeitest Du denn am Tag/Woche?

Was den Betriebsrat betrifft: Wieviele MA seid Ihr denn? Ein Betriebsrat kann schon in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten AN, von denen drei wählbar sind, gewählt werden (Betriebsverfassungsgesetz § 1 Abs. 1)

blueberry0204 
Fragesteller
 23.06.2013, 13:28

das weiß ich auch nicht...seine Aussage ist, mal sehen, wie das anläuft, wir schaffen das alle gemeinsam!!! Ich arbeite 40 Std. wöchentlich. Im Innendienst sind wir z. Zt. 6 Vollzeitmitarbeiter (Versand inklusive) und eine Halbtagskraft für die Buchhaltung. Von der neuen Firma wird nur die Mediengestalterin übernommen, die allerdings keine kaufmännischen Aufgaben machen kann bzw. machen wird. Es soll noch ein weiterer MA eingestellt werden, allerdings wird das nicht ausreichen, um die Flut der Telefonate/Aufträge (per Fax, Telefon, über den Web-shop) nach Lancierung des neuen Katalogs zu bewältigen.

Hexle2  23.06.2013, 13:35
@blueberry0204

Spätestens wenn das Arbeitszeitgesetz nicht mehr eingehalten werden kann, muss Dein Chef etwas unternehmen. Die maximale Wochenarbeitszeit sind 48 Stunden. Nur in Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden und damit die Wochenstunden auf 60 Stunden erhöht werden. Das ist aber auch nur mit einer Überstundenvereinbarung im Arbeitsvertrag so einfach möglich. Zudem müssen die Arbeitsstunden wieder so ausgeglichen werden, dass im Durchschnitt von 24 Wochen oder 6 Monaten die 48 Stunden/Woche nicht überschritten werden.

Nach Deiner Schilderung bezweifle ich, dass das mit der Arbeit für zwei Firmen möglich ist.

gadacz  23.06.2013, 13:53
@Hexle2

Na mal ganz abgesehen davon kann man Überstunden nur für EIN Unternehmen leisten. Auch die großzügigste Auslegung/Ausnutzung der Überstundenregelung betrifft nicht Arbeit bei einer anderen Firma!

Vor vielen Jahren hatte ich den ähnlichen Fall, aber einen korrekten Chef. Der hat mir bald nach Gründung der 2. Firma einen zweiten Arbeitsvertrag angeboten mit entsprechender Änderung des alten Arbeitsvertrages. Da hatte ich 2 Jobs, etwas mehr Gehalt, auch mehr Arbeit und einen Chef (mit 2 "Gesichtern"). Irgendwann war ich dann voll bei der neuen Firma und der alte Vertrag wurde aufgelöst. Für mich war das insgesamt ein toller Karrieresprung!

blueberry0204 
Fragesteller
 23.06.2013, 13:58
@gadacz

also ist das möglich, einen zweiten Arbeitsvertrag einzufordern...korrekt ist er Chef bislang meistens gewesen; auf welcher Basis wurde dieser 2. Vertrag abgeschlossen? Wie wird das steuerrechtlich gehandhabt?

gadacz  23.06.2013, 15:02
@blueberry0204

Die aktuelle Rechtslage kenne ich nicht. Bei mir ist das schon fast 30 Jahre her.

Im Prinzip wurde es erst einmal so gehandhabt, als wären es zwei unterschiedliche, fremde Firmen. Steuerlich lag ich da zwar etwas schlechter, aber beim Jahresausgleich kam es wieder hin.

Wesentlich war, dass im 1. und 2. Vertrag die "Nebentätigkeit" für Fa. ABC, XYZ ausdrücklich genehmigt war und die Arbeitszeiten theoretisch halbiert wurden. In der Praxis war das dann egal, da arbeitete ich so, wie die Arbeit anfiel. Wichtig war ja auch der Versicherungsschutz, wenn ich für die 2. Firma arbeitete und ich hätte auch nicht beide Stellen verloren, wenn eine Firma mich gekündigt hätte.

Theoretisch lässt sich das aber auch machen, wenn Firma 1 den Arbeitsvertrag erweitert und ausdrücklich die Tätigkeit für Firma 2 erlaubt, gleichzeitig die Bezahlung dafür zusichert. darüber müsste sich aber der Anwalt des Chefs den Kopf zerbrechen

blueberry0204 
Fragesteller
 23.06.2013, 15:49
@gadacz

Danke; ziemlich verwirrend das Ganze...werde in den nächsten Tagen ein Beratungsgespräch bei meinem Anwalt vereinbaren...und dann hoffentlich mit glasklaren Fakten den Chef um ein Gespräch bitten...

So lange sich das Ganze im Rahmen deines Arbeitsvertrages bewegt und deiner wöchentlichen Arbeitszeit, ist das OK. Erst wenn du zu einer unzulässigen Menge von Überstunden gedrängt wirst, kannst du aktiv werden. Mehr erfährst du bei deinem Betriebsrat.

blueberry0204 
Fragesteller
 23.06.2013, 13:04

Danke; mein Arbeitsvertrag läuft allerdings über die ursprüngliche Firma. Die dazu gekaufte wird in unser Gebäude einziehen, aber als eigenständige Firma mit eigener Firmierung agieren. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Unternehmen mit ein und derselben Geschäftsführung. Einen Betriebsrat gibt es in unserer Firma, wegen der Betriebsgröße, nicht. Muss ich als Arbeitnehmerin das wirklich hinnehmen?

teutonix1  23.06.2013, 13:09
@blueberry0204

In dem Falle würde ich gegebenenfalls einen Arbeitsrechtler fragen, um zuverlässige Aussagen zu bekommen.

blueberry0204 
Fragesteller
 23.06.2013, 13:14
@teutonix1

Danke, werde bei einem RA Beratung in Anspruch nehmen.

gadacz  23.06.2013, 13:26
@blueberry0204

Muss ich als Arbeitnehmerin das wirklich hinnehmen?

Nein, denn es besteht überhaupt kein Vertrag zwischen Dir und der neuen Firma. Da gilt ausschließlich das vertraglich vereinbarte Arbeitsverhältnis mit der "alten" Firma.

Aber Vorsicht, falls im Arbeitsvertrag steht, dass Du auch Aufgaben für andere Firmen zu übernehmen hast, also als Leiharbeiterin eingesetzt werden kannst, dann hast Du schlechte Karten, denn dann passt es ja wieder in den Vertragsumfang.

Bei kleinen Firmen ist es natürlich immer problematisch, wenn man das "familiäre Arbeitsverhältnis" stört. Heutzutage gehört Erpressung immer zum Geschäft und für Kündigung findet sich immer ein Grund. Auf jeden Fall den bestehenden Arbeitsvertrag genau prüfen, ob ein Einsatz außerhalb der Firma nicht irgendwo geschickt versteckt ist. Falls nicht, bekommt der Chef bei jedem Arbeitsgericht echte Probleme, wenn er seine Ideen gegen Deinen Willen durchsetzen will.

blueberry0204 
Fragesteller
 23.06.2013, 13:43
@gadacz

in meinem alten Vertrag steht nicht, dass ich auch Aufgaben für andere Firmen übernehmen muss, lediglich die Klausel "weitere zumutbare Aufgaben". Es steht ja auch nicht die Frage einer Kündigung durch den Chef im Raum; ganz im Gegenteil, ich werde als MA sehr geschätzt; da mein Aufgabenbereich bei der alten Firma sehr umfangreich ist, kann ich zusätzliche Aufgaben nicht mehr übernehmen; es ist schon jetzt so, dass ich dadurch über dem Limit arbeite und total überbeansprucht werde. Ich habe nicht die Absicht das familiäre Arbeitsverhältnis zu stören, sondern lediglich klare Fakten zu schaffen.

gadacz  23.06.2013, 13:43
@blueberry0204

Das ist immer gut, aber Anwälte kassieren erst einmal, bevor sie mit dem Denken loslegen. Eine Andere Möglichkeit wäre es auch -- wenn auch etwas mühsam -- sich bei den "Ämtern" mal zu erkundigen. Da wären Arbeitsamt, IHK/Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse, Rentenkasse, ggf. Gewerkschaft usw. Die werden zwar auch nicht mit hilfreichen Auskünften um sich schmeißen, aber man kann da oder dort etwas die Pferde scheu machen. Immerhin versucht ja der Chef irgendwie Schwarzarbeit zu organisieren, die dann sicherlich auch nicht ordentlich durch die Bücher läuft. Andererseits bist Du bei der "neuen" Firma auch nicht regulär registriert, versichert und versteuert. Bei solchen Sachen werden Einige hellhörig und gehen der Sache durch die "Hintertür" nach. Das kann oft wirkungsvoller sein, als der Frontalangriff

gadacz  23.06.2013, 13:47
@blueberry0204

lediglich die Klausel "weitere zumutbare Aufgaben"

Zumutbar ist für eine Sekretärin, dass sie vielleicht mal den Arbeitsplatz säubert, für einen Lagerarbeiter, dass er vielleicht mal Vesper für die Kollegen holt, für den Sachbearbeiter, dass er den Chef auf der Dienstreise vertritt usw. Aber das sind alles Tätigkeiten innerhalb der Firma und NIE Schwarzarbeit für ein anderes Unternehmen.

blueberry0204 
Fragesteller
 23.06.2013, 13:54
@gadacz

Derselben Meinung bin ich auch; der Chef wird wohl den neuen MA und die Mediengestlaterin über die neue FA anmelden, so schlau ist er ja und sein Wirtschaftsprüfer schon; dass wir (die Bestandsbelegschaft der alten FA) aber zusätzlich für die "neue FA" arbeiten sollen, sehe ich als problematisch an und nicht rechtens.

blueberry0204 
Fragesteller
 23.06.2013, 14:04
@gadacz

einen Frontalangriff habe ich auch nicht vor; möchte mich im Vorfeld "schlau" machen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein; der Chef wird für die neue FA einen neuen MA einstellen und die Mediengestalterin übernehmen, also werden die MA über die neue FA angemeldet werden; problematisch ist für mich seine Vorstellung, für diese neue FA auch die Bestandsbelegschaft der alten FA einzuspannen; was heißt Vorstellung: es ist ja schon zum Teil Fakt.

gadacz  23.06.2013, 15:04
@blueberry0204

An anderer Stelle wies ich ja auch schon darauf hin, dass es ein rechtliches und versicherungstechnisches Problem ist.