Anzeige wegen Torte?
Hallo zusammen, auch wenn die Umstände dieser Frage etwas lächerlich klingen, ich wurde heute von 4 Personen (ich kenne die Namen, kenne aber die Personen nicht wirklich) aus heiterem Himmel mit Torte beworfen, 4 um genau zu sein. einer meiner "Freunde" hat mich an einen Ort gelockt, wo die anderen bereits gewartet hatten. Nach ihrer Aussage solle ich nur versuchen sie anzuzeigen, da das bei so einer Aktion eh nicht geht. Weiß jemand, wie man diese Aktion in juristischer Sprache nennt und ob ich dafür Anzeige erstatten kann? (Habe übrigens eine Zeugin vom anderen Straßenrand)
9 Antworten
Naja eine "Anzeige" im strafrechtlichen Sinne ist schwierig, wenn sich zB durch den Wurf keine Körperverletzung oder Sachbeschädigung realisiert hat.
Aber zivilrechtlich hast du natürlich Anspruch auf Schadensersatz, also zB für die Reinigung deiner Kleidung oder Ersetzung, wenn die Flecken nicht rausgehen.
Ja kann man durchaus bejahen, wenn's um den bestimmungsgemäßen Gebrauch geht, aber kaputt gemacht oder zerstört wurde jedenfalls nicht.
Unterm Strich wird das jeder für einen Dummen Streich halten, wo man einmal mit gehobenem Finger dududu sagt...
Da die Kleidung lediglich verschmutzt wurde, liegt keine Sachbeschädigung vor. Der verletzte Stolz/Würde kann jedoch unter Beleidigung fallen, was in diesem Fall jedoch auf den Privatklageweg verwiesen würde.
Klar kann man anzeigen. Ich gehe davon aus, dass zumindest Klamotten schmutzig wurden, etc.
Die Frage ist jedoch ob sich das lohnt, weil es sein kann das die Anzeige wegen geringfügikeit eingestellt wird.
Sachbeschädigung aufjeden Fall und auch wenn es vielleicht strafrechtlich nicht so relevant ist man zeigt das man es sich nicht gefallen lässt. Vielleicht sind die Tortenschmeisser nicht so abgebrüht als das sie nicht doch etwas Angst bekommen,
Natürlich kannst du die Anzeigen. Körperverletzung, grober Unfug, Sachbeschädigung.
Körperverletzung ????
Was hat er den für eine Verletzung erlitten?
schau mal, da wurde eine ähnliche Frage schon gestellt, es gibt wohl einige Möglichkeiten...
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=300503&ccheck=1
Natürlich kannst du Anzeige erstatten. Das kann dir niemand verbieten. Die Frage ist nur, was das bringt: NICHTS! Du hast keine Verletzungen davongetragen und ein öffentliches Interesse besteht auch nicht an der Strafverfolgung. Also wird der Fall eingestellt und das ist auch gut so. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben Wichtigeres zu tun, als sich mit solchen Bagatellen zu beschäftigen.
Das ist ein Dummerjungenstreich und nicht mehr!
was wiederum aber eine Sachbeschädigung wäre und somit auch strafrechtlich relevant ;)