Anzeige wegen Sachbeschädigung was droht mir?

12 Antworten

Mache Dich nicht verrückt, denn das wird Dir nicht helfen und auch die Situation nicht besser machen. Du bestreitest den Tatvorwurf und so wirklich nachweisen kann man Dir das nicht. Dann empfehle ich Dir den Mann aufzusuchen und ihm eine Erklärung abzuliefern und Dich zu entschuldigen. Du solltest mit Deinen Kollegen Geld zusammenschmeißen und dem Mann, der Euch ja wohl Nichts getan hat davon einen Gutschein organisieren, damit er seinen Briefkasten ersetzen kann. Er schein Eigentum zu haben und da braucht man immer Hilfe und Ihr könntet Euch z.B. verpflichten, dass im nächsten Jahr sein Rasen alle zwei Wochen in den entsprechenden Monaten gemäht wird.

An Deinen Arbeitgeber wird man nicht herantreten, der hat damit so rein gar Nichts zu schaffen, wenn Du eine eventuell von einem Gericht verhängte Geldstrafe bezahlst und keine Lohnpfändung erfolgen muss.

Es ist auch nun wirklich ein richtig übler Scherz, den Ihr da praktiziert habt. Ihr kennt den Mann nicht und habt Euch eine Entschuldigung gesucht, um Euren jugendlichen Überschwang abzubauen. Ohne einen persönlichen Grund und just for fun habt Ihr fremdes Eigentum zerstört und das ist richtig schäbig. Und auch dann, wenn Du den Böller dort nicht reingeschmissen hast, so bist Du doch mitgelaufen und wirst Dich im ersten Moment gefreut haben und hast Dich groß und gerecht gefühlt. Nun nehme eine eventuelle Strafe zumindest wie ein Mann hin und heule nicht rum. Du trägst eine Teilschuld und die solltest Du aus der Welt schaffen und hoffentlich lernst Du daraus für die Zukunft und mache es Dir selber nicht zu leicht.

Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB: Definition

Jeder Mensch ist früher oder später Eigentümer und
besitzt die Herrschaftsgewalt über einen oder mehrere Gegenstände. Ob
Auto, Grundstück, Haustier oder einfach nur Familienfoto – unabhängig vom Wert liegt ein Eigentumsverhältnis immer dann vor, wenn die Person ein umfassendes Benutzungsrecht über die Sache ausübt und nach freiem Ermessen damit verfahren kann.

Im Regelfall steht dabei die Unversehrtheit des Objekts
an höchster Stelle und Eingriffe durch Dritte sind unerwünscht. Da
Zuwiderhandlungen durch andere jedoch vom bloßen Unwillen des
Eigentümers oftmals nicht verhindert werden können, hat das Strafrecht
die Sachbeschädigung unter Strafe gestellt.

Die einfache Sachbeschädigung ist in § 303 Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat geregelt. Dort heißt es:

(1)Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
verändert.

Da du auch beteiligt warst, wirst du zumindest mit angeklagt werden. Da es aber bei euch warscheinlich das erste mal war, das ihr auffällig geworden seid, denke ich, das ihr mit einer Geldstrafe davon kommt.

Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis kann euch danach auch passieren.

kevinmiller1994 
Fragesteller
 03.10.2016, 08:23

Okey Danke und wie hoch wird die Geldstrafe dann wohlmöglich ausfallen? Und wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 

Deepdiver  03.10.2016, 08:26
@kevinmiller1994

40 - 50 Tagessätze je nach Einkommen.

Das kann durchaus 4000 € betragen

kevinmiller1994 
Fragesteller
 03.10.2016, 08:33
@Deepdiver

4000€ so viel gleich bei 800€ brutto? 

DerDiplomAnwalt  03.10.2016, 08:39
@Deepdiver

Diver:  mit beteiligt war? Wo hat sich der Fragesteller hier der Beihilfe oder gar der Anstiftung strafbar gemacht?

Mit dabei sein, ist selten strafbar. Mit einer Anklage siehst du ganz schön weit in deine juristische Kristallkugel.

Und einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt er wegen so einer Grütze bestimmt nicht. Bilde dich.

Deepdiver  03.10.2016, 08:42
@DerDiplomAnwalt

Meine Frage ist was kann mir jetzt passieren. Ich habe ja den Briefkasten nicht kaputt gemacht sondern stand einfach nur da

DerDiplomAnwalt  03.10.2016, 09:01
@Deepdiver

diver:  nimmst du Drogen? Warum übernimmst du jetzt die Rolle des Fragestellers?

Nur Kaputte hier.

Deepdiver  03.10.2016, 09:51
@DerDiplomAnwalt

nein, das hat er oben selber geschrieben!! Du solltest mal alles lesen. Somit war er an der Sachbeschädigung mit beteiligt !

Da werdet ihr wohl alle eine Jugendstrafe bekommen. Ist bis 21 möglich. In der Regel werden sollche Sachen, sofern du Ersttäter bist, gegen zahlung einer Geldbuße o.ä. eingestellt. Und wenn du es nicht warst und der eigentliche Täter nicht ermittelt werden kann, stellen die das Verfahren meist ohne weietres Auflagen ein.

DerDiplomAnwalt  03.10.2016, 09:02

Rechtlich laienhafter Unsinn, was du geschrieben hast.

Wie heißt es doch so schön: Mitgehangen- mitgefangen.

Es istschäbbig, alles auf eine Person schieben zu wollen, nur weil es von eigenem Vorteil wäre. Zumal ist die Welt manchmal ein Dorf und Dein AG kann davon erfahren.

Es spricht für dich, dass Du jetzt Panik schiebst. Dein Charakter ist also noch formbar. Strafmaß wurde schon mehrfach hier diskutiert und damit kenne ich mich nicht aus und habe lediglich Vermutungen.

Ich sehe zwei Möglichkeiten für Dich:

rede mit Deiner Clique und birngt es angemessen in Ordnung. Die meisten Menschen haben Verständis für einmalige Fehltritte. Dafür muß eure Reue echt sein und auch von eurer Seite eine Entschädigung kommen.

Sollte Deine Clique sich feige verpissen, sehr ich eine zweite Möglichkeit: überlge, ob sie dir gut tut und ihr euch nicht besser trennt. Du siehst, schnell wird Dein Leben davon beeinträchtigt und kann ernst Folgen haben.

Auch ein Arbeitgeber hat oftmals viel Verständnis- aber es muss echt sein und es darf sich nichts wiederholen.

DerDiplomAnwalt  03.10.2016, 08:34

Der Arbeitgeber darf hier keine Informationen von der Justiz erhalten.

Belladonna1971  03.10.2016, 08:35
@DerDiplomAnwalt

Das habe ich auch nicht geschrieben.

Sehr wohl aber, dass die Welt manchmal ein Dorf ist!

Ja scheinbar hast du dich erschrocken und wolltest wegrennen. Und nun willst du doch sicher helfen und den Schaden wieder gutmachen. Vielleicht braucht der Mann Hilfe?? Frage ihn einfach und sage ihm, dass du das nicht wolltest...