Mietrecht: Einzug lebensgefährte
Hallo, mein Freund wohnt seit Oktober in meiner Wohnung. Diese hat er als Zweitwohnsitz gemeldet und ich habe den Vermieter auch um Erlaubnis gefragt. Vorerst habe ich dem Vermieter gesagt er würde bis Ende des Jahres 2014 da sein, dann habe ich es bis Mitte/Ende Januar verlängert weil wir keine passende Wohnung gefunden haben für ihn (wollten vorerst nur getrennte Weihungen, mein Freund wohnte vorher 500km weg und hat seine Wohnung gekündigt). Da wir nun mit dem Gedanken spielen im Laufe des Jahres in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, das mein Freund bis auf weiteres hier bleibt, er sich als Hauptwohnsitz meldet und wir aufgrund nachsendeantrag seinen Namen mit an den Briefkasten machen. Mein Vermieter meinte daraufhin nur es gäbe Klärungsbedarf, da das so nicht gedacht war. Kann er das nun verbieten? Was wäre ein wichtiger Grund zum verbieten? Seit Oktober hat er hier Arbeit und verdient sogar mehr als ich. Habe bisher auch immer pünktlich meine Miete gezahlt (lediglich im Januar die Miete um 15% gemindert, da ich 1,5 Monate lange die Dusche nicht nutzen konnte). Es ist eine 60qm 3 Zimmer Wohnung, überbelegt wäre sie also definitiv nicht. Wäre super wenn sich da jemand auskennt und uns einen beruhigenden Rat geben könnte. Danke im Voraus!
6 Antworten
Du kannst nicht nur den V. informieren. Vielmehr musst du seine Zustimmung beantragen. Ohne diese liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor die nach fruchtloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung deiner Wohnung führen kann.
Der Vermieter hat also recht, dass Klärungsbedarf besteht, Hole also umgehend die Bitte um Zustimmung nach. Das ist eigentlich eine reine Formalie, aber vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Sie kann nur verweigert werden, wenn die Wohnung zu klein wäre oder ein besonderer Grund in der Person deines Freundes läge.
Will ein Mieter seinen Lebensgefährten in seiner Mietwohnung aufnehmen oder nachziehen lassen, braucht er die Erlaubnis des Vermieters, urteilte der Bundesgerichtshof (VIII ZR 371/02). Gleichzeitig erklärte das höchste deutsche Gericht, der Vermieter müsse die Erlaubnis im Regelfall erteilen.
Betriebskostenvorauszahlung anpassen und dem Vermieter Mitteilung machen, weiterer Klärungsbedarf besteht nicht.
Der Lebensgefährte darf einziehen. Sie haben das richtige getan und den Vermieter darüber informiert. Ein neuer Mietvertrag muss nicht geschlossen werden. Sie bleiben Mietvertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Klärungsbedarf besteht nur bei den Nebenkosten, da diese sich erhöhen werden und der Vermieter Ihren Lebensgefährten anmelden muss, falls nicht automatisch an die Gemeinde weiter geleitet. Der Vermieter darf also die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen. Damit müssen Sie rechnen.
Der Vermieter muss dir gestatten das dein Freund bei dir einziehen darf. Allerdings erhöhen sich dann auch die Nebenkosten.
Also entweder dein Freund zieht ein und ist somit Mieter oder eben nicht. Das du je nachdem wie es am besten passt dir das Mietverhätnis zusammenbastelst geht auch nicht.
Das der Vermieter jetzt endlich mal klären will was Sache ist, kann ich gut nachvollziehen.
Da hast du natürlich vollkommen Recht.
Eigentlich ging es mir aber darum, dass man das Mietverhältnis nicht einseitig immer wieder ändern kann.
Der Vermieter muss schließlich auch die Möglichkeit haben, z.B. die Nebenkosten anzupassen.
Vorerst habe ich dem Vermieter gesagt er würde bis Ende des Jahres 2014 da sein
dann habe ich es bis Mitte/Ende Januar verlängert
habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, das mein Freund bis auf weiteres hier bleibt
Im Mietrecht gilt folgendes: aus ...http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?
Das Hausrecht in einer Mietwohnung hat der derzeitige vertragliche Besitzer – also der Mieter. Ihm steht es frei, einem nicht mehr erwünschten Partner vor die Tür zu setzen (ohne sich jedoch wegen Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung strafbar zu machen). Umgekehrt darf der Mieter auch einen neuen Lebensgefährten / eine Lebensgefährtin in die Wohnung aufnehmen. Der Vermieter sollte zwar informiert werden, da die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen Einfluss auf bestimmte Positionen der Nebenkostenabrechnung haben kann. Gerichtlich verhindern kann jedoch der Vermieter einen Einzug des neuen Lebensgefährten nicht. Ausnahme: Die Wohnung wird überbelegt.
Umgekehrt darf der Mieter auch einen neuen Lebensgefährten / eine Lebensgefährtin in die Wohnung aufnehmen. Der Vermieter sollte zwar informiert werden...
Das stimmt so keinesfalls, der V. muss gebeten werden zuzustimmen.
Nein, wie es unter meiner Antwort geschrieben steht stimmt es, denn in zwischen sind Lebensgemeinschaften im Mietrecht den Ehepartnern gleich gestellt.. Der Vermieter muß nicht gebeten werden, er sollte informiert werden! Der Vermieter darf das nicht verweigern :))
Der Lebensgefährte wird durch Einzug nicht Mieter. Mieter bleibt nur der Mietvertragspartner. Der Mietvertrag kann bleiben wie er ist oder beide Parteien einigen sich auf einen neuen Mietvertrag mit beiden Mietern gemeinsam.