Anwaltskosten-Zuschuß?

4 Antworten

kommt darauf an für was Du einen Anwalt brauchst..

in Strafsachen z.Bsp..... gibt es keine Prozesskostenhilfe,...eine Abrechnung über die Beratungshilfe ist ausgeschlossen, dann muß der Betreffene selber zahlen

unter ...ejure.org/gesetze/RPflG/24a.html findest Du zur Rechtsprechung zu § 24a RPflG 48 Entscheidungen, evtl. ist ja Dein Fall in etwa dabei

Wenn du bedürftig bist, kannst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen. Damit kannst du dann für eine Erstgespräch zu einem Anwalt deines Vertrauens gehen. Diese Erstberatung kostet dann nur 10 €.

Der Anwalt prüft dann auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe und stellt auch ggfs. den Antrag für dich.

PKH wird aber nur gewährt, wenn auch die Aussicht auf Erfolg besteht.

Ja du kannst einen Antrag stellen (Macht der Rechtsanwalt) und dann werden die Kosten übernommen.

RobertLiebling  08.05.2014, 09:33
Macht der Rechtsanwalt

Das sollte man schon selber machen. Wird der Antrag nämlich abgelehnt, stellt der RA seine Leistungen für die Einreichung des Antrags in Rechnung.

Das erklärt man Dir beim Amtsgericht, wenn Du einen Beratungsschein beantragst.