Wer trägt Anwaltskosten?

6 Antworten

Richter Alexander Hold auf Sat.1 sagte doch immer:

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: "Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last"

Und da hat er auch Recht. So ist es nämlich.

Wenn das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird, damit von einer Strafe abgesehen werden kann, zahlt der Beschuldigte selbst. Ansonsten die Staatskasse.

Bei einem Freispruch fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten grundsätzlich und immer der Staatskasse zur Last. Bei einer Verfahrenseinstellung kommt es darauf an, WARUM das Verfahren eingestellt wurde. Bis auf eine Einstellung nach § 153a StPO werden die Kosten aber normalerweise ebenfalls der Staatskasse auferlegt.

Ich, der Staat oder der Kläger?

Die Antwort findest du in § 467 StPO. Wen meinst du mit Kläger? Handelt es sich um ein Privatklageverfahren?

Wen meinst du mit Kläger?

In 99% ist mit dem "Kläger" doch der Anzeigeerstatter gemeint...

@kodi1123

Das dürfte hinkommen, nur ist der nichts anderes als ein Zeuge. Ein Kostenrisiko trifft ihn höchstens, wenn er einen Strafantrag stellt und wieder zurücknimmt.

@jurafragen
Das dürfte hinkommen, nur ist der nichts anderes als ein Zeuge.

Wenn es hoch kommt, noch der Strafantragsteller.

Ein Kostenrisiko trifft ihn höchstens, wenn er einen Strafantrag stellt und wieder zurücknimmt.

Und wenn er eine falsche Verdächtigung begangen hat, was er dann in der Hauptverhandlung gesteht? (Ist unwahrscheinlich, aber es interessiert mich)

@kodi1123
Und wenn er eine falsche Verdächtigung begangen hat, was er dann in der Hauptverhandlung gesteht?

Dann ginge das nach § 469 StPO, Voraussetzung ist, dass derjenige auch schon bei Anzeigenerstattung unwahre Tatsachen behauptet hat.

Hallo, die Anwaltskosten im Strafprozess sind vom Beschuldigten zu tragen. Im Falle eines Freispruch kann/wird der Richter die Kosten zu Lasten der Staatskasse anordnen!

Bei einer Verurteilung trägst du in den meisten Fällen die Kosten deines Verteidigers (falls vorhanden) und die Gerichtskosten. Bei einem Freispruch fallen die Kosten des Verfahrens und deine Auslagen der Staatskasse zur Last.