Anspruch auf Lohn bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer waährend Probezeit

5 Antworten

Setze einen Aufhebungsvertrag auf, letzter Arbeitstag darin sollte der letzte Tag, an dem er erschienen ist sein.

Sollte er nicht unterzeichnen und nicht zur Arbeit erscheinen, kannst du ihn ebenfalls kündigen. Da er dir im voraus seine Absicht erklärt hat, künftige Arbeit zu verweigern geht das auch/ebenfalls fristlos.

Katzina  22.07.2014, 00:34

Den Arbeitsvrtrag dafür zu ändern halte ich nicht für sinnvoll und auch nicht für nötig.

Baranars  22.07.2014, 00:43
@Katzina

Ein Aufhebungsvertrag ist die übliche Lösung, die zudem am saubersten sowie rechtlich am unproblematischsten ist.

Kannst du begründen, warum du den üblichen Weg nicht gehen willst?

Die Kuendigung wird erst wirksam, wenn sie dir schriftlich zugeht. SMS, Fax, E-Mail, Rauchzeichen ... alles unwirksam. Nur auf richtigem Papier und eigenhaendig unterschrieben zaehlt!

Fuer Zeiten, in denen der Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fern bleibt, hat er aber auch keinen Lohnanspruch. Geld gibt's also nur, wenn er wirklich arbeitet oder krank geschrieben wurde.

Zwar muss der Arbeitnehmer auch waehrend einer Probezeit die hierfuer vereinbarte (ersatzweise die gesetzliche) Kuendigungsfrist einhalten, wenn du als Arbeitgeber jedoch nicht gegen eine unberechtigte fristlose Kuendigung vorgehst, ist das auch in Ordnung. Dann ist halt trotz Nichteinhaltung der Kuendigungsfrist sofort Schluss mit dem Arbeitsverhaeltnis und somit natuerlich auch mit dem Lohnanspruch.

Hexle2  22.07.2014, 05:22

So sehe ich das auch. DH

Familiengerd  22.07.2014, 12:25
@Hexle2

Ebenso!

Während der Probezeit kann ohne Angaben von Gründen sofort gekündigt werden. Es besteht keine Kündigungsfrist. Wer nicht arbeitet, hat auch keinen Anspruch auf ein Entgelt. Die Zeit, die er gearbeitet hat muss allerdings entlohnt werden.

skychecker  22.07.2014, 00:18

Sorry, aber das ist doch einfach völliger Unsinn...

Erst einmal muss eine Probezeit vereinbart sein, dann wird dort auch eine verkürzte Kündigungsfrist vereinbart sein, im Regelfall handelt es sich um 2 Wochen.

briter  22.07.2014, 00:27
@skychecker

das ist die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit. 2 Wochen.

Katzina  22.07.2014, 00:29

nein, du verwechselst da etwas -auch hier muß eine zweiwöchige Kündigungsfrist eingehalten werden - du meinst, dass während der Probezeit jeder (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) ohne Angabe von Gründen kündigen kann - aber die Kündigungsfrist ist dabei einzuhalten.

Ich würde noch schnell einen Aufhebungsvertrag aufsetzten in dem das so auch vereinbart wird, sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Ohne Lohnzahlung, versteht sich.

Im Zweifel kann man auch mit Schadenersatzansprüchen drohen. Aber so weit muss es ja nicht kommen.