Anspruch auf Kindergeld nach abgebrochenem Studium?

siola55  25.01.2021, 23:24

Wie alt bzw. jung bist du denn?

chieknpiss 
Fragesteller
 27.01.2021, 12:16

seid kurzem 21, in dem Zeitraum um den es geht war ich allerdings noch 20.

4 Antworten

seit kurzem 21, in dem Zeitraum um den es geht war ich allerdings noch 20...

Trotzdem solltest du dich als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung melden für zukünftige Kindergeldansprüche - bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es nämlich Einschränkungen für den Kindergeldanspruch im Alter und im Verdienst:

4.1 Arbeitssuchende Kinder

Wenn ein über 18 Jahre altes Kind in keinem ►Beschäftigungsverhältnis steht, wird das Kindergeld bis zur ►Vollendung des 21.Lebensjahres weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass das Kind als arbeitssuchend bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland, einem Jobcenter oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der ►Europäischen Union sowie des ►Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz gemeldet ist.Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht, wenn das Kind nur Arbeitslosengeld II bezieht.
Übt das als arbeitssuchend gemeldete Kind eine ►geringfügige Tätigkeit aus, kann das Kindergeld weitergezahlt werden.

Ende 20 20 ist noch keinen Monat vorbei.

Du hast dich wahrscheinlich im September exmatrikuliert.

Ich würde auf jeden Fall mit der Kindergeldkasse lange verhandeln, weil du dich ja intensiv um eine Ausbildung gekümmert hast..

Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung melden:

Bild zum Beitrag

Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es nämlich Einschränkungen im Alter - bis längstens zum 21. Lj. - und beim Verdienst - max. 450-Euro-Minijob!!!

Siehe hierzu Seite 14 u. 15!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Kindergeld)

Du kannst suchen und Kindergeld erhalten, aber nur wenn du das hinreichend beweisen kannst. Offensichtlich haben deine Eltern sich nach dem Abbruch der Ausbildung nicht mehr bei der Kindergeldkasse gemeldet. Dann muss das Kindergeld natürlich zurück gezahlt werden. Schweigen und Nichtstun hat noch nie funktioniert. Wenn deine Eltern weiterhin Kindergeld haben wollen, müssen sie das beantragen und deine Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle einreichen

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-schulabschluss#:~:text=Ihr%20Kind%20sucht%20einen%20Ausbildungs,selbst%20um%20eine%20Ausbildung%20bem%C3%BCht.

siola55  26.01.2021, 08:03

...oder der Fragesteller meldet sich ganz einfach als "Ausbildungssuchend" bei seiner Berufsberatung - ist am wenigsten aufwändig ;-))

Das Kind wird offiziell als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme geführt, und zwar bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder bei einem anderen Leistungsträger, der für Arbeitslosengeld II zuständig ist (zum Beispiel bei einem Jobcenter).

(siehe meine Antwort hierzu!)