Annäherungsverbot?

6 Antworten

Es heißt, das jemand zur Kasse gebeten wird.auf Antrag

alisijaf 
Fragesteller
 29.03.2019, 16:43

Heisst es das Person A zahlen muss und ich kann dagegen aber sagen nein muss er nicht auf die Art?

Es heißt dass du einen Antrag auf Erlass eines Ordnungsgeldes stellen kannst.

Moin!

Könnte es sein, dass nicht Du ein Annäherungsverbot gegenüber Person A hast, sondern Person A ein Annäherungsverbot Dir gegenüber? Erst so würde die Sache nämlich Sinn ergeben...

wölfin

alisijaf 
Fragesteller
 29.03.2019, 16:59

Das verstehe ich ja daran nicht weil ich hab kein annäherungsverbot von Person A. Nur ich hab eins gegen ihn laufen. Macht für mich absolut kein sinn

diewoelfin0815  29.03.2019, 17:40
@alisijaf

Du schreibst es leider ziemlich verwirrend! Was von beidem ist denn nun korrekt?

A) Du darfst Dich nicht ihm zu sehr nähern

oder

B) Er darf sich nicht Dir zu sehr nähern

Vermute ich richtig, dass Antwort B stimmt?

diewoelfin0815  29.03.2019, 17:47
@diewoelfin0815

Zur Ergänzung:

Falls B stimmt, heißt das Schreiben des Gerichts, dass die Dir einfach nur bestätigen, dass er gegen das Verbot verstoßen hat und Du somit beantragen kannst, dass er nun auch bestraft wird. Das musst Du aber offenbar erst noch beantragen. Also Dein erster Brief wurde offenbar nur als ein Antrag zur Prüfung und Bestätigung des Sachverhalts gesehen.

Wer hat denn nun ein Annäherungsverbot? Darf sich A dir nicht nähern-er hat eines, oder darfst Du dich A nicht nähern, dann hättest Du eines.

Wenn er sich dir verbotenerweise genähert hat, kannst Du einen Antrag auf erlassen eines Ordnungsageldes gegen ihn stellen, er müsste dann zahlen.

Ich nehm dir die Sache so nicht ab...Da steckt bestimmt was anderes dahinter...Wer schießt sich schon ein Eigentor...Und meldet sowas...Wenn man nicht schuld ist?

Fakt ist.....Das Verbot gilt für dich....Und wenn sich Person A dir nähert...Ja dafür kannst du doch nix...

1Wintertraum  29.03.2019, 16:47

Ich glaube, du hast die Frage falsch verstanden. Der/die Fragesteller/in hat ein Annäherungsverbot gegen Person A (der darf sich also dem Fragesteller nicht nähern, und nicht andersrum). Dagegen hat A verstoßen, Fragesteller hat es beim Amtsgericht angezeigt und diese Antwort bekommen.

Brummer81  29.03.2019, 16:52

Nein...Im Grunde wollte ich nur eines sagen... Auf dieser Plattform werden manchmal fragen gestellt...Die vom eigentlichen geschehen ablenken...Google zb.....Hätte viele fragen hier schon Beantwortet..okay...Ich habe da was falsch verstanden.