Ordnungswidrigkeitenanzeige Überholverbot

7 Antworten

Wehr Dich. Wie soll der Polizist während des Fahrens ein Foto machen? Da könntest Du einhaken und ihn hinhängen, wenn er mit dem Handy ein Foto gemacht hat - das ist nicht zulässig. Weder telefonieren noch Fotos machen. Denn er müsste ja ständig das Handy in der Hand halten um Fotos von anderen Verkehrsteilnehmern zu machen. Auch ein Polizist darf das sicher nicht.

deine entscheidung. wenn das zu recht war, dass du überhohlt hast usw würde ich einspuch erheben. doch wenn dem nicht so sei, dann kack doch drauf. ich meine du das bußgeld ist den aufriss garnicht wert. vielleicht hatte der cop ja auch nur einen schlechten arbeitstag hinter sich oder so ;) also ich würde mir da keine sorgen machen. Also von wo hast du überholht? also welche seite? denn es gibt auch ne regel, dass man nicht immer überhohlen darf, auch wenn kein schield da ist. (mache gerade fahrschule, deshalb weiß ich es)

Hunftsoll  09.11.2010, 22:08

Geh mal noch ein bisschen hin. :-)

80% reichen nicht aus für einen Einspruch. Wenn du erfolglos bist, musst du auch noch die Verfahrenskosten bezahlen.
Und wenn du wirklich die Sicherheitslinie überfahren hast, kannst du froh sein, wenn du nur wegen dem Überholverbot belangt wirst.

Das mit dem Überholverbot und der durchgezogenen Trenn-/Sperrlinie möchte ich jetzt mal nicht kommentieren... auch nicht, ob der Polizist ein Foto machen durfte oder nicht... aber:

Das mit dem Polizisten, der im "privaten Leben" nicht im Dienst ist, kann ich soooo nicht stehen lassen. Polizisten sind Bundesbeamte, egal ob im unteren, im mittleren oder im gehobenen Dienst. Laut Bundesbeamtengesetz haben Bundesbeamte im Falle von Gefahren, Straftaten und sonstigen Vergehen -NIE- Dienstschluss. Sie sind "permanent" für den Bund im Dienst. Ja, sie haben auch Freizeit, aber sollte eine Situation (egal "welche") ihre Hilfe bzw. Tätigkeit benötigen, sind sie von 0 auf 100 (millisekunden) SOFORT im Dienst. Sie müssen dann vor Ort Maßnahmen ergreifen, und notfalls auf schnellstem Wege Vorgänge in die Wege leiten, die der Situation angemessen sind. Das heisst für DICH:

Ja, der Polizist war (obwohl im Feierabend) ab DA im Dienst, wo Du evtl. ein Überholverbot oder eine durchgezogene Trennlinie misachtet hast.

Er wird sich (notfalls auch OHNE Foto) allein durch sein "ehrliches" Aussagerecht als Beamter, also seine Glaubwürdigkeit als Staatsdiener des Bundes berufen. Angemessen in dieser Situation ist, wenn er das der Bussgeldstelle weitergemeldet hat, mit Angabe deines amtlichen Kennzeichens. Hier jetzt eine Fahndung für Dich auszuschreiben oder gar eine "aktive" Polizeistreife bei Dir zu Hause vorbeizuschicken, wäre überzogen und nicht der Situation angemessen. Kostet des Staat ja auch wesentlich mehr.

Diese Sache (mit dem "Permanent-Dienst" bei Staatsbeamten) trifft im übrigen nicht nur auf verbeamtete Polizisten zu, sondern auf ALLE Beamten, also auch alte Postangestellte, alte Beamte Versicherungsdienstes, verbeamtete Lehrer und auch Beamte sonstiger Ämter. Ergänzend sei noch anzumerken, dass ein Beamter gegen das Dienstrecht verstößt und dafür bestraft werden kann, wenn er eine wahrgenommene Ordnungswidrigkeit oder Straftat nicht weiter meldet. Also kann man auch (REIN THEORETISCH) einen verbeamteten Lehrer dafür anzeigen, wenn er eine solche wahrgenommene Straftat oder Ordnungswidrigkeit nicht meldet bzw. zur Anzeige bringt, selbst wenn es sich um ein Verkehrsdelikt handelt!!!

Nur mal als Beispiel:

Sieht ein Lehrer, wie ein Minderjähriger außerhalb des Schulgeländes, evtl. sogar außerhalb der Schulzeit (nachmittags am See) raucht, und meldet das nicht, -KANN- es ihm passieren, dass er von einem anderen Elternteil, was die Raucher-Familie UND den Lehrer nicht mag (weil das eigene Kind z.B. schlecht benotet wurde), angezeigt wird, weil er das nicht gemeldet hat.

LG, Supplex

An deiner Stelle würde ich den Ort des Geschehens nochmals besuchen und schauen,ob das Überholverbot tatsächlich aufgehoben wurde.Wenn da noch ein durchgezogener Streifen war,dürfte an der Stelle auch keine Überholverbotaufhebung stehen.Dann wäre das Schild verkehrt aufgestellt worden und du hättest eine Chance um ein Bußgeld herumzukommen.