Strafmaß - Zebrastreifen überfahren ohne zu Bremsen

6 Antworten

Wenn Jemand am Zebrastreifen steht, muss man als Autofahrer anhalten, bis erkennbar ist, ob er den Zebrastreifen überqueren will oder nicht!

Danke für diese äußerst produktive Antwort ..

@elsalvatore

Meine Antwort bezog sich auf die zu erwartende Aussage der Beamten vor Gericht - war also nicht ironisch gemeint!

Hallo elsalvatore,

ich denke nicht, dass die Antworten meiner Vorredner zutreffend sind, denn Deine Schilderung gibt durchaus her, dass Du Dich nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bewegst, sondern im Rahmen des Straftatbestandes nach folgendem Gesetz:


§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

 

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

 

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

 

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

 

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

 

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

 

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

 

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Neben der angeführten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wird zudem die Fahrerlaubnis entzogen und zwar nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im  Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung derPflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalbnicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nichtauszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sichaus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einerweiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2)Ist die rechtswidrige Tat in den Fällendes Absatzes 1 ein Vergehen

1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),

2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),

3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weißoder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblichverletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder

4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel alsungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3)Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein voneiner deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.


§ 69a StGB - Sperre für die Erteilungeiner Fahrerlaubnis

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünfJahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann fürimmer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfristzur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täterkeine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.


Zusammengefast bedeutet das, dass wenn Du Dich wegen nach den eben angeführten Rechtsgrundlagen verurteilt wirst, wirst Du vermutlich nicht nur eine Geldstrafe erhalten, sondern Dir ist noch zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Speere von mindestens 6 Monaten zu erteilen.

Zudem wirst Du als Auflage erhalten vor Neuerteilung eine MPU zu absolvieren. Zudem erhältst Du in Flensburg 3 Punkte. Die Punkte werden bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis aber wieder gelöscht.


Nur mit etwas Glück, werfen Dir die Beamten nur eine Ordnungswidrigkeit vor, wobei der Grad zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat bei Deiner Schilderung sehr nah beieinander liegt.

In dem Fall würdest Du laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgendem Bußgeldbescheid davon kommen:


Tatbestandsnummer: 126601

Tatvorwurf: Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte und gefährdeten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 26 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren.

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Befindest Du Dich noch in der Probezeit hat der A - Verstoß für Dich zur Folge, dass Du ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen musst, dessen Kosten bis zu 400,- Euro betragen können und zudem würde sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern

Schönen Gruß

TheGrow

Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten dadurch Andere.

§ 26 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG 

  • 100€ Bußgeld
  • 1 Punkt
  • 28,50€ Gebühren

Gegen die Aussage des Beamten wirst Du kaum ankommen. Du müsstest dafür seine Glaubwürdigkeit erschüttern, z.B. dadurch das Du nachweist das er von seiner Position aus überhaupt keinen ausreichenden Überblick hatte.

Ich hätte eher die Tatbestandsnummer: 126601 mit folgendem Vorwurf angeführt:

Tatvorwurf: Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte und gefährdeten +) dadurch Andere.

Ist aber im Grunde genommen auch unerheblich, denn die Paragraphen, Bußgelder, Punkte und Gebühren sind eh identisch.

Ich halte es aber auch nicht für unwahrscheinlich, wenn der Fragesteller schreibt:

Zebrastreifen ungebremst überfahren, ein Unfall konnte angeblich nur verhindert werden, weil derjenige stehen blieb, der den Streifen überqueren wollte.

das die Polizei nicht nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet, sondern ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Absatz 2, Nr. 1 Buchstabe 2, wobei ich ihm hier durchaus eine fahrlässige Begehung zugestehen würde. 

@TheGrow

Dann muss man sich aber auch die Frage stellen in welchen Fällen die von Dir oder mir erwähnten Tatbestände des BKat noch Anwendung finden sollen?

@Crack

Da stimme ich Dir voll und ganz zu.

Oftmals ist der Tatvorwurf beim Vorliegen einer OWi und einer Straftat nur in Nuancen.

Erfahrungsgemäß spielt es oftmals eine große Rolle welchen Richter man gerade vor sich hat. Der eine Richter stellt das Strafverfahren ein, so dass nur die OWi verfolgt wird, der andere Richter verurteilt einen.

Liegt zumindest der Verdacht einer Straftat vor, muss die Polizei ja nun einmal ein Strafverfahren einleiten. Wie der Richter das dann sieht steht ja auf einem ganz anderen Blatt.  

Danke für den Link, da war ich scheinbar echt blind. Aber 120€ sind es ja nur, wenn es zum Unfall kommt, das war ja glücklicherweise nicht der Fall.

Wir wollen es ja nicht übertreiben

1 Punkt und 120,- würde es kosten wenn es zum Unfall gekommen wäre. Das ist es ja nun Gott sei Dank nicht.

Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall.

Quelle/Bußgeldkatalog

Das geht noch.

An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

1 Punkt und 80,- EUR

Quelle/Bußgeldkatalog

Wir wollen es aber auch nicht untertreiben. ;)

Denn laut Fragestellung konnte ein Unfall nur deshalb verhindert werden, "weil derjenige stehen blieb, der den Streifen überqueren wollte." Demnach hat auch eine Gefährdung vorgelegen...