Angst nach Aussage?

4 Antworten

Die Polizei hat viele Möglichkeiten. Aber die müssen davon wissen!

Deshalb solltest du mit der Polizei reden und sie über alle Einzelheiten informieren. Die werden dir helfen.

Melde das der Polizei drohen könnte man als Haftgrund der Verdunklungsgefahr geltend machen da sie versuchen dich durch Bedrohung dazu zu kriegen die Aussage rückgänig zu machen , da müsste der Haftbefehl durchgehen

Ich will dich nicht beunruhigen, aber nach meinen Erfahrungen wird gar nichts gemacht solange nichts "schlimmes" passiert ist. Sprich wenn sie deiner Freundin auflauern werden die nix tun aber wenn sie ihr zB in den Bauch treten dann erst machen die was.... traurig aber wahr

Wenn einer der Beschuldigten gedroht hat, Dich kalt zu machen, erfüllt das den Tatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB. Weiteres Verhalten könnte als (versuchte) Nötigung nach §§ 240, 23 StGB strafbar sein. Ich würde insoweit eine weitere Strafanzeige erstatten.

Dadurch wird die Polizei über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und kann weitere Maßnahmen wie eine Gefährderansprache durchführen.

Im Übrigen könnte möglicherweise eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt werden. Hierzu müsste man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.