1 Punkt in Flensburg, fahren ohne Fahrerlaubnis und Freund zu 2 auf meinen Mofa fahren lasssen, was passiert zwecks B-Klassen Schein?

6 Antworten

Ein Mofa [einsitzig, max.25km/h] ist ein Fahrerlaubnis-freies KFZ, man kann damit also nicht ohne Fahrerlaubnis fahren. Somit hast Du für für die gestrige Aktion nichts zu befürchten was im Bereich einer Straftat oder von Punkten liegt.

Der Punkt in Flensburg hindert Dich nicht daran eine Fahrerlaubnis zu machen.

Die Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aber schon. Das gilt  mindestens so lange bis das Strafverfahren abgeschlossen ist [in der Regel nach 2-4 Monaten] Sollte im Urteil eine isolierte Sperrfrist bestimmt werden dann natürlich so lange bis diese abgelaufen ist, dazu kommen dann je nach Ausgang auch noch 2 oder 3 weitere Punkte.

Der Polizist meinte aber dadurch das ich ihn mit meinen Mofa fahren lassen hab und ich hinten drauf saß und es ein Einsitzer eigentlich ist gilt das für meinen Freund als fahren ohne Fahrerlaubnis da er dann einen Rollerführerschein bräuchte. Für mich gibt es dann eine Anzeige weil ich ihn fahren lassen hab auf meinem Mofa, obwohl er ja dann sozusagen dadruch das wir zu 2 waren, ohne fahrerlaubnis gefahren ist.

Das gleiche hatte ich schon nur bisschen anders. Ich habe eine Freundin fahren lassen, obwohl sich nicht im Besitz einer Prüfbescheinigung war und habe mir dann somit damals 3 Punkte eingefangen....... ich weis leider nur nicht mehr wie die Anzeige "heißt".

@Jordan343

Entscheidend dafür ist einzig und allein ob es sich bei dem Mofa der Definition nach auch um ein einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor und einer Geschwindigkeit von max.25km/h handelt.

Trifft das zu dann kann es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein.

Hat das Mofa aber einen zweiten Sitz und Fußrasten oder fährt es deutlich schneller als 25km/h dann würde es als Kleinkraftrad eingestuft für das eine Fahrerlaubnis nötig wäre.

@Crack

Ok,interessant ,also in den Papieren steht einsitzer und sowas wie Fußrasten hat der Roller noch nie besessen... Es ist ein Yamaha Aerox bj 10 

Genau so sieht meiner aus

@Jordan343

Wenn das Fahrzeug nicht schneller als 25km/h fährt dann musst Du Dir keine Sorgen machen. Die Sitzbank ist einsitzig, das dieses "Trittbrett" für die Füße so lang ist das es auch für eine 2.Person reichen würde stellt kein Problem dar.

Möglicherweise hat der Polizist etwas übertrieben um Dir Angst zu machen, es liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Mofas sind fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt nur dann vor, wenn das Fahrzeug seine Eigenschaft als Mofa verliert.

Das ist dann der Fall, wenn es über 25 km/h läuft oder mehr als einen Sitzplatz hat.

Durch das Mitnehmen einer zweiten Person auf einem Einsitzer mit korrekt montierter Sitzbankabdeckung werden die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs nicht verändert. Das Fzg ist nach wie vor einsitzig und somit faherlaubnisfrei.

Was heißt es dann für mich???

Also mein Mofa ist vom Werk aus schon  ein Einsitzer.

Der Polizist meinte weil wir dann zu 2. gefahren sind gilt es als fahren ohne Fahrerlaubnis für meinen Kumpel ( der Fahrer) und weil ich es ihm so zu sagen erlaubt hab gibt es da auch eine Anzeige für mich.

@Jordan343

Wenn das wirklich ein Einsitzer ist und nichts verändert wurde, dann ist nicht nachvollziehbar, wie der Polizist auf die Idee kommt, dass das Fzg fahrerlaubnispflichtig wäre.

Er hat ein einsitziges Mofa bis 25 km/h geführt, für das keine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Wenn kein Fahren ohne FE vorliegt, kann kein Fahren ohne FE zugelassen oder angeordnet worden sein

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

 (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

.Durch die Mitnahme einer zweiten Person ändert sich nicht die technische Beschaffenheit des Fahrzeugs, heißt es wird nicht zweisitzig.

Erlaubt ist die Mitnahme trotzdem nicht - kostet aber nur 5€:

Tatbestandsnr 121100


Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.
(B - 0) 5,00 § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat



Sofern es sich um ein richtiges Mofa gehandelt hat (sprich es war einsitzig, war auf 25km/h gedrosselt (oder fuhr von Werk aus nicht schneller) und es hatte keine Fußrasten für den Sozius. (Sprich du hast dich einfach  hinter den Kumpel auf die kleine Sitzbank geklemmt oder hast dich auf die Mofa Tasche gehockt), ist es kein Fahren ohne FE, sondern nur im Verwarngeldbereich. (genauen Betrag hab ich gerade nicht im Kopf...nicht viel).

Sofern das Mofa aber ein Zweisitzer war (oder z.B. schneller als 25km/h war), war es in diesem Moment kein Mofa mehr, sprich es wäre ein Fahren ohne FE gewesen, was eine Straftat ist. (bzw. das Zulassen....wobei dies genauso bestraft wird, wie als wenn du selbst gefahren wärst)

Zumindest beim ersten Mal ist eine Sperre unüblich, meist läuft es beim Fahren ohne FE bei jugendlichen Ersttätern auf Sozialstunden hinaus.

Während eines laufenden Verfahrens sind jedoch keine Prüfungen möglich. (Anfangen könntest du theoretisch schon)

Sollte es sich auch bei der Mofa Sache tatsächlich um Fahren ohne FE handeln (du weißt ja selbst am besten, wie dein Mofa aussieht und ob es den Vorgaben eines Mofas entspricht), dann würde ich aber zur Sicherheit noch abwarten. Denn einmal Fahren ohne FE und einmal quasi die gleiche Anzeige wegen des Zulassens...da würde ich dann doch zur Sicherheit das Ergebnis abwarten, bevor du anfängst und dann doch nicht weitermachen darfst.

Ich habe nur noch eine Theoriestunde vor mir und habe schon 3 Fahrstunden absolviert..... 

Wie lange kann man nicht zum Führerschein zugelassen werden und wie ist das mit dem Gutachten gemeint??

zwecks schon mal gar nichts... höchstens bezüglich oder hinsichtlich.