Angezeigt von ehemaligem bestem Freund wegen Unterschlagung?

3 Antworten

Ohne Kaufvertrag und / oder Rechnung kann er so viel behaupten wie er will.

Er hat den PC bei der Polizei abgeholt und damit ist die Sache erstmal durch.

Behauptet er nun im Nachgang das da Teile fehlen (und entweder hat er sie ausgebaut und versetzt, oder waren nicht Teil der Kaufsache) kann er so viel toben wie er will.

Mein Tipp: Hol deine Mutti oder Vater ins Boot, erzähl denen das und nenn diese als Zeuge für den Verkauf von nur einem PC.

Sollte dem Schreihals ganz schnell den Wind aus den Segeln nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Unterschlagung dürfte unstrittig sein. Spätestens da

Teilweise bekam ich auch Drohnachrichten von seinem Kumpel,

hättest Du ihm das Teil zurückgeben müssen.

Dass er jetzt noch im Nachgang andere Dinge behauptet, ist unschön, aber die muss er beweisen. Kann er wohl aber nicht (es sei denn seine Mutter sagt was anderes aus). Und dann die Grafikkarte, die sollte drin sein, sonst sieht es schlecht aus für Dich. 

Rxwless2k 
Fragesteller
 24.09.2021, 15:17

Die Grafikkarte ist drin, das habe ich so auch dem Polizisten erklärt, wie man eine Grafikkarte identifiziert.

tinalisatina  24.09.2021, 15:21
@Rxwless2k

Dann ist da schon mal alles gut. Aber wie gesagt: Die Unterschlagung bleibt erstmal. Ob der Staatsanwalt viel Lust hat, da ein Fass aufzumachen, ist eine andere Sache. Dennoch, eine empfindliche Geldstrafe ist schon drin.

Rxwless2k 
Fragesteller
 24.09.2021, 15:34
@tinalisatina

Gäbe es irgendwas, womit ich einer Gerichtsverhandlung ausweichen könnte?

tinalisatina  24.09.2021, 18:27
@Rxwless2k

Schwer zu sagen. Im Moment hat der Staatsanwalt das Sagen. Vielleicht wird das Ganze eingestellt gegen Geldbuße ... Das kann man nie wissen im Vorfeld. Abwarten, was der sagt und eine entsprechende Erwiderung formulieren.

Die Anzeige der Unterschlagung sehe ich für dich am problematischsten. Die Unterschlagung hat starke Ähnlichkeiten zum Diebstahl, nur dass die Zueignungsabsicht aus 242 StGB in 246 StGB objektiviert wird. Dadurch, dass du deine Nummer gewechselt hast, gabst du aus Sicht des Opfers zu erkennen, den PC behalten zu wollen, ihn sozusagen aus der Eigentümerstellung zu verdrängen. Wie sich die Rückgabe des PCs auf die Frage der Strafbarkeit auswirkt, bin ich mir nicht sicher. Im Strafrecht gilt der Tatzeitpunkt.