Andere Arbeit und als was anderes eingestellt?
Wieso machen es manche Arbeitgeber so das man z.B im Lager arbeitet oder andere Sachen macht aber im Vertrag steht das man z.B als Bürohilfe angestellt ist Offiziell.
Wieso nimmt man da nicht wenigstens etwas was mehr in die Richtung des Berufes geht?
Was für Gründe hat das und was wie schaut es da Gesetzlich und mit der Versicherung aus?
3 Antworten
Bei jedem Beruf, der auf -hilfe endet, handelt es sich um eine Anlerntätigkeit.
Da kannst du im Betrieb im Prinzip für alles eingesetzt werden. Wenn du das nicht willst, musst du eben eine Beruf-AUSBILDUNG absolvieren.
Ja arbeite dort vorher etwas und fange dann im August dort meine Ausbildung an.
Du weißt selbst sehr genau, dass eine "Bürohilfe" eben nicht Kauffrau für Bürokommunikation ist.
Meine damalige Freundin hat diesen Beruf gelernt, nicht Bürohilfe, Bürogehilfin, und nein, es ist kein Kaufmännischer Beruf.
Es handelt sich um das so genannte "Direktionsrecht" des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer*innen zuerst einmal so einzuteilen wie er das möchte. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt hingegen jedoch auch vor, dass jeder und jede Arbeitnehmer*in in ihre Rolle im Betrieb eingewiesen werden muss, also das jeder/ jede für die Aufgabe entsprechend aus- und fortgebildet werden muss. Geschieht dies nicht hat vor allem der Arbeitgeber ein Problem wenn wegen mangelnder Ausbildung ein Sachschaden entsteht, dazu gibt es einige Grundsatzurteile.
Betriebsverfassungsgesetz - § 81
Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
(1)1Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten. 2Er hat den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen dieser bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren und die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes getroffenen Maßnahmen zu belehren.
(2)1Über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich ist der Arbeitnehmer rechtzeitig zu unterrichten. 2Absatz 1 gilt entsprechend.
Das ist für mich ein ganz klarer Fall für den Betriebsrat, wenn es sowas in dieser Firma gibt, aber auch ohne Betriebsrat gilt das Betriebsverfassungsgesetz selbstverständlich für alle Arbeitnehmer*innen, das Gesetz ist also auf Deiner Seite.
Da ja jeder Arbeitnehmer zwangsweise Beiträge zur Arbeitnehmerkammer leisten muss, wäre diese für mich immer die erste Stelle neben dem Betriebsrat, an die man sich wenden sollte, denn schließlich muss man ja dafür bezahlen und kann auch mal eine arbeitsrechtliche Auskunft als Gegenleistung verlangen.
weil sie dort einen Bedarf haben.
Die Frage ist warum der Arbeitnehmer das ausführt. Nein, Du mußt nicht, Deine Arbeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt.
Ich bin Malergeselle und meine Arbeitsverträge waren dementsprechend. Ich hatte in Hamburg einen Chef der allen Ernstes erwartete das ich während der Arbeitszeit sein Privatauto wusch, seinen Rasen mähte und Ähnliches. "Was wollen Sie denn, ich bezahle Ihnen die Zeit doch mit Gesellenlohn !"
Ich bin Malergeselle Herr X, nicht Ihr Hausdiener ....
In meinem Fall werde ich Sachen von A nach B Transportieren und im Lager helfen Bzw beim beladen halt, dennoch steht im Vertrag das ich als Bürohilfe eingestellt werde.
Ich würde es an Deiner Stelle nicht tun.
Es ist alles legitim und ich werde auch das machen was besprochen ist, frage mich aber dennoch wie es mit der Versicherung ist wenn mir was beim fahren passiert.
Ist halt etwas Arbeit bevor ich meine Ausbildung dort anfange, wurde mir angeboten.
Wenn dein Chef keine Aufträge für dich hat, also im Malerbereich, muss er dir doch trotzdem deinen Lohn zahlen, oder nicht? Dafür kannst du dann doch auch leichte Arbeiten übernehmen, anstatt nur rumzusitzen.
Also waren Arzthelferin und Bürogehilfin trotz einer Ausbildung, Berufsschule und Prüfungen etc. nur 'Anlernberufe'?