Eidesstattliche Versicherung dem Arbeitgeber melden?
Hallo,
einer meiner Mitarbeiter hat sich vertrauensvoll an mich gewendet und mir erzählt, dass er demnächst eine Eidesstattliche Versicherung unterschreibt.
Muss ich das jetzt als sein Vorgesetzter meinem Chef oder unserer Personalabteilung weitergeben? Wichtig ist vielleicht noch zu erwähnen, dass es sich bei ihm um einen Zeitarbeiter handelt und er nicht bei uns angestellt ist sondern nur hier arbeitet.
Vielen Dank für Eure Hilfe
5 Antworten
Da die EV nichts mit der Arbeit zu tun hat, musst Du es niemanden sagen. Es war ungeschickt vom Mitarbeiter so etwas herum zu erzählen.
Wenn die ausgeliehene Funktionseinheit bei euch nicht in finanziell neuralgischen Bereichen wie die Buchhaltung arbeitet, dann könnte euch das Privatleben irgendwelcher Leiharbeiter eigentlich egal sein. Ansonsten lasst den Leiharbeiter doch einfach austauschen, ihr habt doch keinerlei sozialen Verpflichtungen ihm gegenüber, lediglich die Rechnungen der Zeitarbeitsfirma müsst ihr bezahlen :-)
ne, musst du nicht. wenn er eine Pfändung bekommt, würde ich das aber der Personalabteilung mitteilen
Eine Lohnpfändung würde an die Leiharbeitsfirma gehen, und zwar an die dortige Personalabteilung.
Die Pfändung der Gehaltsansprüche wird direkt dann der Zeitarbeitsfirma mitgeteilt von dem Gläubiger.
Das hat absolut nichts mit deiner Firma zu tun, da ihr nicht der Arbeitgeber seid.