Als Student Teilzeit oder als Werkstudent anfangen?

2 Antworten

Du fliegst so oder so aus der Familienversicherung, wenn du über einen gewissen Betrag kommst. Das kann sich aber rechnen, wenn du den Nebenjob dauerhaft ausüben möchtest. Ansonsten wäre eine Anstellung auf 450€ Basis ideal für dich. Alternativ als kurzfristig Beschäftigte. Damit kannst du in den Semesterferien Vollzeit arbeiten und die Abzüge bekommst du mit einer Steuererklärung wieder.

Eine private oder studentische Versicherung machen für dich nur Sinn, wenn du nicht mehr familienversichert bist. Bei einer Teilzeitanstellung bist du pflichtversichert.

Hallo, 

ich war damals in der gleichen Situation. Hier meine Erfahrungen, ob die noch aktuell sind, musst du mal googeln bzw. die Krankenkasse fragen. 

Egal ob Werksstudent oder normal Teilzeit, du fliegst so oder so aus der Familienversicherung raus. 

- Wie du dich krankenversichern kannst, hängt von deinem Alter/Fachsemester und monatlichen Stunden ab.

unter 86 Stunden/Monat arbeiten gehen, unter 14 Fachsemenster und jünger als 25 => Du kannst dich studentisch krankenversichern. 

Vorteil zwischen studentischer Krankenversicherung und normaler gesetzlicher Krankenversicherung? Die studentische ist günstiger.

- Die Frage der Versteuerung hängt aussschliesslich vom Einkommen ab. Bis ca. 800€ wird dein Gehalt gar nicht versteuert, danach zahlst normal Lohnsteuer. Als Student kann man sich viel über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder holen. Studiengebühren sind steuerlich ansetzbar unter gewissen Umständen sogar die Miete der eigenen Wohnung. 

Ich glaube der Arbeitgeber will mit Werksstudent/ Teilzeit folgende Unterschiede einbringen.

Werksstudent: Du verdienst nur soviel wie du auch arbeitet. Arbeitest du z.B. wegen Klausurenphase einen Monat nur 5 Stunden, so bekommst du im nächsten Monat auch nur 5 Stunden bezahlt.

Teilzeit: Du hast ein festes monatliches Einkommen mit Zeitkonto. Solltest du mal weniger arbeiten, so musst du die Stunden irgendwann nachholen.

PS: Egal ob Werksstudent oder Teilzeit, du hast in beiden Fällen anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.