Grundstück im Außenbereich als Garten nutzbar?

5 Antworten

Wenn es entweder dann Eigentum ist, oder zur Mietsache gehört und mit dem Vermieter abgeklärt ist, dann ja.

Aber freies Gelände wie z.b. eine Verkehrsinsel darf man nicht so einfach mit Kartoffeln oder Rucola bepflanzen.

Nein, nicht automatisch. Wenn die Wiese dir gehört bzw. du sie gepachtet hast, frage bei der Stadt- / Gemeindeverwaltung, ob du sie einzäunen darfst und welche Nutzung zulässig ist.

Wir besitzen ein Grundstück am Ortsrand, direkt neben der Bebauung, das aber im Landschaftsschutzgebiet liegt. Kein Zaun erlaubt, obwohl direkt daneben einer ist. Anpflanzen könnten wir, aber ernten würden wohl die Spaziergänger 😩

wenn sie mit zu deinem Grundstück gehört dann ja, anderfalls musst du es mit dem eigentümer abklären

Was heißt Außenbereich?

Ein Ackergrundstück darf man meines Wissens nicht einfrieden, aber natürlich darf man dort Zeug anbauen. Dafür sind ja Äcker da^^

Hallo Enceladus77 ,

ich nehme an, Sie meinen ein Ihnen gehörendes Grundstück im Außenbereich eines eines Bebauungsplans.

Was Sie in diesem Bereich tun dürfen, regelt der § 35 Abs. 1 BauGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

Beste Grüße

FH