Als Aupair arbeiten trotz ALG2?

3 Antworten

So einfach geht das nicht. Auch als Hartz 4 Empfängerin musst du ja dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!

Du wirst nach Italien gehen können, aber dann ohne Hartz 4 Unterstützung (und entsprechend wird auch die Wohnung etc. Nicht übernommen)

Du solltest das in jedem Fall beim Jobcenter ansprechen. Wenn du denen für die Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehst werden die nix zahlen wollen, auch nicht für die Krankenkasse!!!! Das müsste dann über deine Eltern laufen.

Deine Wohnung musst du ggf. zwischenvermieten oder abstoßen.

Au pair ist nicht ganz ohne; überlege dir das gut :-)

Machen darfst du erstmal, was du willst. Möglicherweise besteht (vorübergehend) kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II, aber verbieten kann dir das Jobcenter eine solche Aktivität nicht. Das Ganze wird vielleicht organisatorisch nicht ganz einfach werden, aber ein längerer Auslandsaufenthalt wiegt das meiner Meinung nach locker auf.

Auf die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt kommt es beim Arbeitslosengeld II nicht an (sonst dürfte kein vollzeitbeschäftigter Hilfebedürftiger mehr aufstockende Leistungen beziehen).

Es wird bei einem Au-pair-Jahr im Ausland aber am fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. an der fehlenden Erreichbarkeit scheitern, was im Ergebnis aufs Gleiche rauskommt (https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377919.pdf bzw. https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378539.pdf).

Das bedeutet umgekehrt, dass du diese Änderung in deinen persönlichen Verhältnissen dem Jobcenter mitteilen musst. Würde es wegen einer ausgebliebenen Mitteilung zu einer Überzahlung von Leistungen kommen, würden diese Leistungen zurückgefordert werden. Zusätzlich würde das Jobcenter ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder sogar eine Strafanzeige prüfen - das ist es dann nicht wert.

Deine Wohnung würde in der Zeit, in der du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, nicht über das Jobcenter finanziert werden, wenn du alleinstehend bist. Du hättest dann zwei Möglichkeiten:

  • den Mietvertrag kündigen, deine Sachen einlagern bzw. bei Freunden unterstellen und dir nach deiner Rückkehr eine neue Wohnung suchen
  • einen Zwischenmieter für deine Wohnung suchen, der die volle Miete übernimmt; das solltest du am besten auch mit dem Vermieter abstimmen.