Probezeit 0,01 Promille

12 Antworten

Falls ein so geringer Promillewert gemessen wird, müssen die Polizisten dich mit aufs Revier nehmen um dort eine erneute Messung an einem geeichten Gerät durchzuführen. Wenn du davon ausgehst dass pro Stunde 0,1 Promille abgebaut werden (Faustregel) und die Fahrt zum Revier und der Gang bis zur Messung nochmal etwa 20minuten dauert, baust du in dieser Zeit nochmal 0,03 Promille ab, womit dein Problem gelöst sein sollte.

@Google54

dir würde GAR nichts passieren wenn du mit 0,01‰ angehalten würden wärst, das hättest du nämlich schon bei ca. 1-2 l Orangen/Apfelsaft.

es könnte auch gar nicht nachgewiesen werden, da die Pustgeräte erst ab 0,1‰ anschlagen.

du müsstest auch kein Aufbauseminar machen, wenn du was machen müsstest (aber erst ab 0,1-0,2‰) dann das BESONDERE Aufbauseminar, das ist was anderes als das (normale) Aufbauseminar.

übrigens gibt es schon Urteile die auch bei 0,2‰ bei Fahranfänger nichts angeordnet haben, wenn du welche sehen willst melde dich einfach auf meine Antwort

Die Polizei macht Ihren Job.. ein BISSCHEN SCHWANGER gibt es auch nicht.. Kein Alkohol ist auch nicht " nur ein bisschen" Alkohol"

Dein Führerschein ist aber nicht weg.. die erzählen QUATSCH

Ich zitiere Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, wonach Fahranfänger in der Probezeit keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen wollen (die berühmte "0,0 Promille-Grenze"). Das absolute Alkoholverbot gilt außerdem für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren ihren ersten Führerschein erwerben und bereits mit 18, nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot "herausfallen" würden .

Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld mindestens zwei Punkte in Flensburg Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre Außerdem gilt nach wie vor für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, innerhalb und außerhalb der Probezeit:

Fahrverbot ab 0,5 Promille Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille, siehe hierzu den Artikel "Promillegrenzen")

So nun Kopf hoch und Finger weg vom Alkohol

Google54 
Fragesteller
 30.05.2012, 08:19

Ntürlich ist er nicht weg. Du bekommst auf jeden Fall eine MPU angeordnet aber weg ist er nicht. Mir ist sowas allerdings auch noch nicht passiert. Wie gesagt, alles rein theoretisch.

was verstehst du daran nicht ??

Ein Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot kann teuer werden. Wer zwischen 0,01 und 0,49 Promille aufweist (ohne schon Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren zu zeigen), dem steht eine erneute zweijährige Probezeit ins Haus. Daneben sind Geldbußen bis zu 1000 Euro möglich und zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Sollte dem Alkoholsünder zudem noch ein Aufbauseminar auferlegt werden, so muss er mit Kosten bis zu 200 Euro rechnen.

Google54 
Fragesteller
 30.05.2012, 08:14

Also erstmal: Ich verstehe das sehr gut. Das war eine reine Interessensfrage.

Zweitens ist das nicht ganz richtig, was du bezüglich des Aufbauseminars geschrieben hast. Ein Aufbauseminar kostet bis zu 400€.

Alkor1  30.05.2012, 08:17
@Google54

Siehe meinen Beitrag.

450 Euro waren es sogar bei mir. Du hast 4x2h und 15 min Theorie und 30 min Praxis fahrt

Google54 
Fragesteller
 30.05.2012, 08:21
@Alkor1

Bei mir warens 360€ hab ich wohl wenigstens ein wenig Glück gehabt. Obwohl das immernoch verdammt teuer ist. Bin mit 21 Km/h zuviel geblitzt worden. Sehr ärgerlich.

Alkor1  30.05.2012, 08:29
@Google54

Ich hatte nur noch 4 Tage Probezeit?^^

0,01-2 Promille? das können die Geräte nicht erfassen;-)

in der Probezeit ist absolutes Alkoholverbot!Nix,garnix darfst du Trinken(Alkohol).

hier: Quelle Fahrtipps.de

Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, wonach Fahranfänger in der Probezeit keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen wollen (die berühmte "0,0 Promille-Grenze"). Das absolute Alkoholverbot gilt außerdem für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren ihren ersten Führerschein erwerben und bereits mit 18, nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot "herausfallen" würden .

Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld

mindestens zwei Punkte in Flensburg

Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar

sollte zu denken geben :-! Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre