ALG II beantragen, Wohnsitz mietfrei in Ferienhaus eines Freundes möglich?
Hallo, ist es eigentlich möglich, ALG II zu erhalten, wenn man seinen Wohnsitz in einem Ferienhaus eines Freundes hat? Das Ferienhaus ist als Erstwohnsitz zugelassen und der Freund wohnt dort nicht mit drin. Es geht hier nur um den Regelsatz, da das Wohnen mietfrei erfolgen soll. Müsste man dann vom Regelsatz die Nebenkosten bestreiten? Liebe Dank im Voraus!
3 Antworten
Wohnung ist leider zu groß für eine Person im ALG 2- Bezug, 85 qm.
Das ist völlig wurscht. Entscheidend sind die Gesamtkosten! Hier sind es nur die Nebenkosten, und die sind sicher angemessen - da ja keine Miete anfällt ;-).
Am einfachsten ist es, wenn der Kunde dem Jobcenters kund tut:
"Mein Freund Max Mustermann lässt mich mietfrei in seinem Ferienhaus wohnen, ich muss dafür laut mündlicher Vereinbarung vom 13. 6. des Jahres "die Nebenkosten bestreiten".
Die Höhe dieser Nebenkosten muss man natürlich zumindest glaubhaft machen. Legt man darüber einen schriftlichen Vertrag mit dem Eigentümer über eine Pauschale vor, ist das am einfachsten, auch für das Amt. Einfacher jedenfalls, als wenn man sämtliche Verträge des Eigentümers über sämtliche Nebenkosten dem Amt vorlegt, die dann auch noch aufgeschlüsselt werden müssen nach Monaten usw.!!!
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo, ist nicht so einfach die Frage,weil das Amt uU unterstellen könnte,daß eine Bedarfsgemeinschaft besteht und der Freund ggfs. auch Unterhalt zahlen müßte. Einfacher wäre es,Ihr würdet einen Mietvertrag machen,mit monatl. Miete und Heizkoste etc. Das würde das Amt dann zahlen!
Bedarfsgemeinschaft unterstellen so ganz einfach funktioniert das nicht. Ein paar Grundvoraussetzungen müßten schon erfüllt sein. - Du kannst die Anschrift auch als Postanschrift angeben, da Antragsteller täglich per Post erreichbar sin müssen, und den Regelsatz für Obdachlose kassieren, also ganz ohne Kosten der Unterkunft. Doch, das geht.
naja vieleicht würde sich das Amt trotzdem darauf einlassen wenn dafür die Miete ganz billig ist. Ich würde es probieren
Hallo,damit ist die Wohnung natürlich eindeutig zu groß. Bei einer anemessenen sehr geringen Miete zBsp. 150 Euro könnte es sein,daß das Amt dies anerkennen würde. Es kommt aber immer auf das Jobcenter an..! So wüde ich es machen,zu verlieren hast Du dann nichts. Wenn sie Theater machen,müßtest du dir dann eine Wohnung suchen,welche das Amt dann bezahlt oder Du ziehst den Antrag ganz zurück
V O R S I C H T :Das sind dann ja schon wieder solche Tricksereien und falsche Angaben,wo der Ärger schon abzusehen ist!!! Unbedingt abzuraten!!!
Danke für Deine Hilfe!!! Was meinst Du, kann man sowas mit der Arbeitsagentur im Vorfeld klären - also vor Antragstellung?
Auch da muß man natürlich vorsichtig sein..man hat schnell zu viel gesagt! Da ich nicht weiß,aus welcher Stadt Du kommst,würde ich Dir empfehlen dort eine Anlaufstelle einer Hartz4 Beratung zu finden (natürlich nicht das Amt) zBsp. Caritas oder Diakonie. Die können Dich da auch etwas informieren,über die örtlichen "Geflogenheiten" des Jobcenters. Weitere Informationen zum Thema erhälst Du auch im <> Gruß
Einen Teil der Nebenkosten könnte das Amt übernehmen (Heizkosten in angemessener Höhe zum Beispiel). Aber warum soll dein Freund keine Miete bekommen? Wenn er das Haus an Touristen vermieten würde, könnte er ja auch Geld dafür verlangen.
Wohnung ist leider zu groß für eine Person im ALG 2- Bezug, 85 qm.
Dann nimm den Regelsatz für Obachlose, ohne Kosten der Unterkunft. Oder du mietest nur eine Teilfläche, zb. ein einzelnes Zimmer.
Falsche Angaben zu machen ist strafbar!
Miete würde nicht gezahlt werden da die Wohnung 85 qm groß ist...