ALG 2 II (Hartz IV) beziehen und eine WG gründen?

6 Antworten

Was die Wohnungsgröße und Miethöhe angeht, google mit

harald thome richtlinien

Es ist besser, den Mietpreis nach oben hin möglichst nicht auszureizen. Denke dran, dass es immer wieder Mietpreiserhöhungen gibt, die mit den Richtlinien möglicherweise nicht konform sind.

Google mit

hartz iv wohngemeinschaft worauf achten

so werden Dir wichtige Infos gezeigt,

und mit

unterschied wohngemeinschaft bedarfsgemeinschaft

und lies sorgfältig die Infos. - Ihr müsst mit Kontrolletti-Besuchen rechnen. - Wichtig zu wissen: Hausbesuche vom Jobcenter müsst Ihr nicht sofort reinlassen. Vereinbart dann freundlich einen zeitnahen Termin (für die nächsten Tage). Dann könnt Ihr alles peinlichst genau (!!!!!!!) in Ordnung bringen. Denn es muss auch für die Kontrollettis deutlich sein, dass Ihr keine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft seid, sondern eine Wohngemeinschaft, in der jeder selbständig seinen eigenen Haushalt führt.

Falls Du diesbezüglich mal weiteren Beratungsbedarf hast, dann hole Dir Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir - gib sie auch Deinem Freund zu lesen und speichert sie gut ab:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

Siehe hierzu auch diese Information von gegen-hartz:

Wenn Hartz IV-Anträge verloren gehen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wenn-hartz-iv-antraege-verloren-gehen-9001291.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Diese muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterlotsen sind wertvolle Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen, und bestenfalls kennen sie sich auch noch mit Gesetzen aus.

Falls Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft) lebst: Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Falls Euch mal unterstellt werden sollte, Ihr wäret eine Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft, dann könnt Ihr einander in diesem Sinne kein Beistand sein, weil Ihr dann beide Beträffene wäret. - Bei Problemfällen ist es sowieso immer ratsam, einen erfahrenen Beistand mitzunehmen.

Fehlerteufelchen:

"Beträffene" = Betroffene

Im Prinzip ist das schon möglich,wenn ihr die Zusage für eine größere Wohnung bekommt und dein Freund erst einmal die Zusage,das er überhaupt bei seinen Eltern ausziehen darf,denn sonst werden die Kosten für die Unterkunft und Heizung nicht übernommen !!!

Würdet ihr die Zustimmung bekommen und ihr eine reine WG - begründen,würden euch theoretisch 2 x 45 qm zustehen und die doppelte Zahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Er wohnt auch schon 3 Jahre allein.

Vielen dank für die hilfreiche Antwort :)

@ManniTheMaker

Dann wird das ganze kein Problem werden,denn die Kosten müssen ja so oder so getragen werden,ob ihr dabei nun unter einem Dach lebt oder in getrennten Wohnungen,macht keinen Unterschied !!! Ihr müsst nur die Zustimmung des Jobcenters einholen und müsst beim Ausfüllen des Antrags darauf achten wo ihr ein Kreuz oder Angaben macht,denn es gibt auch gleichgeschlechtliche Beziehungen.

@isomatte

Naja, ich sehe da schon noch Probleme, vermutlich wird man sie früher, oder später als Paar ansehen wollen um Geld zu sparen, diese Fälle gab es schon reichlich. Dabei stört es das Jobcenter nicht, ob das 2 Jungs, 2 Mädels, oder nur gute Freunde mit unterschiedlichem Geschlecht sind, die da zusammen "wohnen".

@Urknall

Wenn es wirklich nur eine reine WG - ist,dürfte es ja kein Problem sein,dies dem Jobcenter nach 1 Jahr nachzuweisen,denn vorher ist das Jobcenter in der Beweispflicht!!! Es werden ja in einer WG - nur die Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad gemeinsam genutzt,eventuell noch ein gemeinsamer Aufenthaltsraum,ansonsten hat ja jeder sein eigenes Zimmer. Wenn dann noch die Lebensmittel im Kühlschrank getrennt gelagert werde und keiner von beiden mit den Finanzen des anderen zu tun hat,dürfte das als Nachweis ausreichen,das es sich nur um eine WG - handelt.

Für 2 Personen ist die regelgröße m.W.n. ca. 60 qm. Aber das ist gar nicht euer problem. Bis 25 werden Wohnungen für Leute, die zuvor noch bei den Eltern wohnen nur in restriktiven Ausnahmefällen bei Vorlage wichtiger gründe durch das JC finanziert. Eure Idee ist also praktisch nicht verwirklichbar.

Ich wohn bereits seit 2 Jahren allein.

Und so wie ich das noch weiss, sind 60qm ja bei einer bedarfsgemeinschaft.

Die sind wir ja nicht. Ich habe schonmal in einer 3er WG gewohnt, da hatten wir eine 120qm Wohnung und mir wurde da die Grösse meines zimmer sowie ein drittel Badezimmer und ein Drittel Küche berechnet, da es Gemeinschaftsräume waren und für alle zugänglich war.

@ManniTheMaker

Immer schön problemorientiert bleiben und sich die Welt nicht besser saufen, als sie wirklich ist! :-)

Wie alt seid ihr denn überhaupt? Wieso bekommt dein Kumpel ALG 2, wenn er zu welcher Art Schule geht? Warum solltest du ALG 2 bekommen, wenn du eine Ausbildung machst? Grundsätzlich wären dann deine Eltern für deinen unterhalt zuständig. Das JC wird da nur müde abwinken, weil du für den bezug von ALG 2 unbeschränkt dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen müsstest. BAB-Zuschuss zur Wohnung bekämest du auch nur, wenn die Ausbildungsstätte zu weit von der elterlichen Wohnung entfernt ist. Und was machst du momentan bis zur Ausbildung?

@Atzec

@ Atzec, wie Du hier aus den Kommentaren erkennen kannst: BEIDE wohnen bereits außerhalb der elterlichen Bedarfsgemeinschaft. - Die Eltern haben keine Pflicht, ihre Sprösslinge wieder aufzunehmen, also gelten sie im Sinne von ALG II als Singles.

Welche Ausbildung wer macht, hat uns nicht zu interessieren. Wir sind ja nicht dafür da, um neugierig zu sein. Für die Beantwortung der Frage ist das nicht von belang.

Die 60 qm beziehen sich auf Bedarfsgemeinschaften, nicht auf Wohngemeinschaften. In die Wohngemeinschaft ziehen zwei Singles ein.

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Beleidigungen solltest Du tunlichst unterlassen, Du schreibst:

"Immer schön problemorientiert bleiben und sich die Welt nicht besser saufen"

Mach Dich lieber mal mit der Netiquette vertraut (siehe oben neben Login / Logout die Richtlinien). Dort Punkt 2:

"Der gute Ton ist uns auf gutefrage.net besonders wichtig. Ein höflicher und respektvoller Umgang ist daher bei allen Beiträgen, auch im Forum, Voraussetzung."

und Punkt 4:

"Beleidigungen, Beschimpfungen, Verleumdungen und Drohungen gegenüber anderen Nutzern, dem Support oder dritten Personen sind strikt untersagt."

Du schreibst hier nicht vom Regelbedarf, den Du fälschlicherweise Regel"satz" nennst, sondern von den Kosten der Unterkunft. Der Regelbedarf ist der Festbetrag von 382 Euro zum Lebensunterhalt.

Über das, wovon man seinen Lebensunterhalt bestreitet, sollte man sich zumindest soweit informieren, dass man grundlegende Begriffe kennt!

Wenn Ihr als WG eine Haushaltsgemeinschaft begründet, steht jedem von Euch der Betrag für die Angemessenheit der Kosten einer Wohnung für einen Single zu. Es ist unerheblich, ob Ihr die in zwei einzelnen Wohnungen oder in einer gemeinsamen Wohnung ausgebt.

Die Jobcenter sehen das teilweise anders und legen Angemessenheitsgrenzen für Wohngemeinschaften fest; allerdings gibt es dafür keine Rechtsgrundlage -> reine Willkür.

Wie gross die Wohnung ist, ist sowieso völlig unerheblich. Es kommt nur darauf an, was sie (Kaltmiete) kostet.

Eine WG ist möglich. Ihr dürft aber nicht als Lebensgemeinschaft rüberkommen. Denn dann wäre der eine f. den anderen verantwortlich und das Vermögen wird zusammengenommen. Wenn ihr zu zweit seid, dann steuert das Amt eben die Hältte für dich bei. Wenn du überhaupt berechtigt bist, ALG2 zu beziehen. Bei der Ausbildung bekommst du ja auch eine Vergütung, oder?

Eine Lebensgemeinschaft sind wir nicht.

Und die Ausbildung wird natürlich Vergütet. Nur das wird erst im August nächstes Jahr passieren. Die hälfte heisst, das die Wohnung auch 70qm gross sein kann?

Wären dann ja 35qm für mich?

Es müssen ja keine 90qm sein ... nur die Hälfte davon sind halt die 45qm die mir zu stehen

lg