Halbwaisenrente Verrechnung mit ALG II

5 Antworten

Es gibt verschiedene Waisenrenten. Einmal die Waisenrente nach § 48 SGB 6, diese wird auf den Hartz IV-Bezug angerechnet. Es gibt aber auch eine Waisenrente nach § 38 Bundesversorgungsgesetz. Diese wird einfach ausgedrückt, wenn ein Beschädigter an den Folgen der Schädigung gestorben ist gezahlt. Diese Rente darf meiner Meinung nach nicht angerechnet werden.

§ 11a SGB II Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind

1.Leistungen nach diesem Buch,

2.die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, ...

§ 38 BVG:

(1) 1Ist ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente. 2Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.

(2) Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner haben keinen Anspruch, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft erst nach der Schädigung geschlossen worden ist und nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat oder der Begründung der Lebenspartnerschaft war, der Witwe oder dem hinterbliebenen Lebenspartner eine Versorgung zu verschaffen.

(3) Ein hinterbliebener Lebenspartner hat keinen Anspruch auf Versorgung, wenn eine Witwe, die im Zeitpunkt des Todes mit dem Beschädigten verheiratet war, Anspruch auf eine Witwenversorgung hat.

halbwaisenrente ist eine vorrangige leistung, die du beantragen musst.

halbwaisenrente zählt zwar als einkommen... jedoch gehört es zu den mühelosen einkommen. auf müheloses einkommen gilt der 100 euro grundfreibetrag nicht. es kann max. die versicherungspauschale in höhe von 30 euro darauf gewährt werden, wenn diese nicht bereits bei einem anderen einkommen berücksichtigt wird.

Du bist sogar verpflichtet, den Antrag auf Halbwaisenrente zu stellen. Diese geht der Grundsicherung im Rang voraus. Leider gelten dafür die 100 € Freibetrag nicht. Du hast lediglich einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 30 € monatlich, der nicht verrechnet wird.

Wenn dir Halbweisenrente zusteht, musst du diese beantragen, da es eine vorrangige Leistung vor Hartz 4 ist!! Das heisst du bist sogar dazu verpflichtet!!

hallo,

diese wird mit dem aktuellen bescheid verrechnet.

also kein finanzieller vorteil sondern rein bürokratischer aufwand?

@XQDEBIT

Du bist verpflichtet, und hast effektiv 30 € mehr in der Tasche.