Hartz 4 Anspruch obwohl ich ein Sechstel eines Hauses geerbt habe?

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Also wenn es das Haus deiner Eltern ist, dann gehörte deiner Mutter nur die Hälfte des Hauses, deinem Vater die andere Hälfte. Nach deutschem Erbrecht erbt dann der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte und die die Kinder die andere Hälfte. D.h. deinem Vater gehören nun 75 % des Hauses (seinen Teil und dem Erbteil) und den Kindern je ein Zwölftel (bei 3 Kindern).

Das Amt kann dich nicht zum Umzug zwingen und dich bzw. deine Verwandten nicht zum Verkauf. Es wird aber wohl darauf bestehen, dass du auf deinen Erbteil bestehst. Und du kannst den Verkauf des Hauses nicht erzwingen.

Wollen deine Verwandten das Haus nicht verkaufen, dann müssten sie dir deinen Erbteil (1/12 des Hauswertes) auszahlen. SIe könnten dafür einen Kredit aufnehmen. Ersatzweise könnten sie dir auch monatlich einen Mietanteil (1/12) zahlen. Beides wird auf dein H4 angerechnet.

Melden musst du es, da du derzeit ja aber keinen Geldwert erhalten hast, ist eine spätere Meldung aufgrund der Umstände sicher okay.

Hol dir doch beim Amtsgericht einen Beratungsschein und lass dich erst mal anwaltschaftlich beraten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, du musst es dem Jobcenter melden. Die im Haus lebenden Personen haben dir einen Mietanteil in Höhe deines Erbteiles zu zahlen auf Basis einer ortsüblichen Miete für eine ähnliche Wohnung in der Gegend.

Bsp. Die Miete betrüge 1000,-- Euro/ Monat = 1/6 für dich = 166,67 Euro. Das wäre dann auf dein ALG II anzurechnen. ABER: du bist auch verpflichtet, 1/6 der Kosten des Hauses, hier Grundsteuer z.b. mitzutragen, die können davon dann anteilig wieder abgezogen werden.

1 Das Amt hat nicht das recht die zu einem umzug zu zwingen!

2 Du hast auch ein schutzvermögen was du unter umständen für das haus nehmen kannst!

3 Du kannst es nicht einfach verkaufen oder zu einer Eigentum Wohnung machen also kannst wen überhaupt nur die Wohnung vermieten was wider rum das ein einkommen sein wird! Wen du es _Vermietst Dan versuche es als Rentenvorgang anerkennen zu lassen!

Am besten wäre du gehst mal zur Caritas und läst dich da mal beraten die kenne sich auch mit harzt 4 usw aus!

Im Idealfalle gibst du das als renten schon vermögen An Aber ob das geht ist einen andere frage! Das Jobcenter zahlt ja nichts in die Rentenkasse!

ja du musst das erbe angeben. deine geschwister können dich auch auszahlen.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/wohneigentum/

Hast du meine Frage übehaupt gelesen? Dass ich das Erbe angeben muss steht außer Frage, die Frage war ob als Einkommen oder als Vermögen.
Niemand in meiner Familie hat momentan das nötige Geld um mich auszuzahlen. Und jetzt?

@zeytinx33

Die Grundstücksgröße ist bei der Frage, ob das Hausgrundstück Schonvermögen i.S.d. § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ist, nicht zu berücksichtigen; vielmehr gibt die Grundstücksgröße Anlass zu prüfen, ob eine gesonderte Verwertung des die Angemessenheit übersteigenden Grundstücksteils als selbständige Immobilie in Betracht kommt.

glaube kaum das 1/6 als immobilie angesehen wird

den 1/6 gibst du als vermögen an, und nicht als einkommen da du daran ja nichts verdienst bzw kein geld bekommst

Soweit mir bekannt ist, gilt eine Erbschaft während des Hartz-IV-Bezuges als Einkommen. In deinem Fall ist der Zufluss jedoch ein Sachwert, und Sachwerte werden nur auf Hartz IV angerechnet, wenn man sie zu Geld machen kann. Die Urlaubsreise, die dir jemand spendiert, kannst du nicht einfach weiterverkaufen, ein Auto dagegen schon.

Du erhältst ja kein Geld, sondern nur einen Anteil an dem Haus, das du nicht einmal nutzen kannst. Als Vermögen wäre es derzeit nicht verwertbar, schon weil deine Miterben einem Verkauf nicht zustimmen würden. Einnahmen hast du auch keine, es sei denn, du verlangst Miete von den Bewohnern.

Dem JobCenter würde ich dann mitteilen, dass du durch den Tod deiner Mutter Miteigentümer einer nicht verwertbaren Immobilie geworden bist. Es kann natürlich sein, dass das JobCenter dann möchte, dass du Miete von den Bewohnern verlangst bzw. deinen Mietanteil auf das ALG 2 anrechnet. Denn du bist verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, die deine Hilfsbedürftigkeit vermindern.

Am besten wäre es, wenn du zuvor einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren würdest. Einen Schein für die Beratungshilfe erhältst du beim Gericht. Es könnte auch sein, dass der Anwalt diesen Antrag selbst für dich stellt.