Agentur für Arbeit lehnt zustehende Prämie ab?

3 Antworten

Hallo Hexe 121967

Danke  aber

Deine Antwort ist die Antwort der Agentur für Arbeit,

Jedoch sagt 
die aktuelle Fassung von

 §131a Abs.3 SGB III Abs 3  lediglich "

" wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt:"

Was trifft den nun zu? 

Die Maßnahme begann im Januar 2015 und wurde jetzt im Januar 2017 erfolgreich beendet.

Gruß

AnikaJanina  14.01.2017, 16:37

Es ist zwar richtig, dass die Maßnahme vor Ablauf des 31.12.20 beendet sein muss, jedoch gibt es diese Präme erst seit dem Jahr 2016. Daher wurde  festgelegt, dass die Präme nur gezahlt werden kann, wenn die Maßnahme nach dem 1.8.16 begonnen wurde. Sonst könnte ja jeder der mal eine Maßnahme über die Agentur für Arbeit gemacht hat noch eine Präme erhalten.

Wenn die sich stur stellen bleibt Person A nur die Klage vor einem Sozialgericht