Affekthandlung ohne Haftpflicht?

8 Antworten

Einen Versicherungswechsel macht man richtigerweise immer so, dass man zum Ablauftermin einen neuen Vertrag abschließt und dies bereits einige Monate früher.

Nachdem du in der Tatzeit nicht haftpflichtversichert warst, zahlt dies deine neue Privathaftpflichtversicherung nicht.

Außerdem würde sich die Frage stellen, ob dieser Schaden überhaupt übernommen wird, denn man könnte hier auch Vorsatz unterstellen, was generell ausgeschlossen ist.

Dir wird also nichts anderes übrig bleiben, als die Kosten der OP und Behandlung selbst zu zahlen.

Ich bezweifle auch, dass du in Haftung bist, wenn du in dem Moment nicht zurechenbar warst (aus Tiefschlag geweckt/erschreckt). Da brauchst du dann aber wahrscheinlich wirklich einen Anwalt, um das zu argumentieren. 

Würde versicherungsbetrug sein.

Klar kannst du das deiner neuen Versicherung melden und um Versicherungsschutz bitten. Das ist grundsätzlich kein Betrug. Aber die Versicherung wird natürlich ablehnen den Schaden zu bezahlen. Selbst wenn zu dem Zeitpunkt Versicherungsschutz bestanden hätte, ist mehr als fraglich ob die Haftpflicht überhaupt bezahlt hätte, Stichwort Vorsatz. 

Wenn du Privatinsolvenz anmeldest und nachweislich bei dir nichts zu holen ist, wirst du nicht zahlen müssen.

Oder du findest einen verdammt guten Anwalt, der irgendwie argumentieren kann, dass du nicht haftest. Den zahlst du aber natürlich auch aus eigener Tasche. 

Warum man eine neue Versicherung nicht lückenlos abschließt ist ohnehin ziemlich fragwürdig...

Was sagt denn der Berater deiner neuen Versicherung zu dem Vorgang?

Denn der hätte doch darauf achten müssen, dass keine zeitliche Lücke entsteht.

Oder hast du das ganze alleine online geregelt?