Ärtzliche Attestpflicht, Schule Baden-Württemberg, Eintrag ins Zeugnis?

4 Antworten

Soweit ich informiert bin, ist es üblich, in den höheren Jahrgängen, ein ärztliches Attest beibringen zu müssen, damit die Krankschreibung überhaupt wirksam ist.

Bis jetzt ging es immer so, nur wurden jetzt vereinzelt Leute rausgesucht und diese müssen jetzt immer ein Attest beilegen.

@DarkViewLives

Das halte ich für ein Gerücht. Es wird alle, oder keinen treffen!!

Dass eine Attestpflicht besteht, wenn eine bestimmte Anzahl Fehlzeiten erreicht wurde, stimmt schon. Das war am Gymnasium meines Sohnes nicht anders. Dass es jedoch im Zeugnis steht, auch wenn Attest und Entschuldigung vorlag, ist mit etwas befremdlich. Das gilt meiner Erinnerung nach doch eher für unentschuldigtes Fehlen... . 

Allerdings wundere ich mich über 3 Fehltage wegen Führerscheinprüfung... . Die theoretische Prüfung war bei meinem Sohn samstags, die praktische nachmittags. Er fehlte wegen Führerschein keine Minute. Davon abgesehen wird man für die Prüfung befreit, wenn man dafür einen Antrag beim Direx stellt... . Aber wozu 3 Tage???

Vielleicht war das ausschlaggebend, dass sie dir nicht so ganz glauben... . Dann hat sich´s mit der Attestpflicht schnell. - Die anderen mit mehr Fehlzeiten hatten vielleicht jedesmal ein Attest...?

Um eine ernstzunehmende Antwort zu bekommen, müsstest du einen Rechtsanwalt fragen. - Den Führerschein hast du ja jetzt, dann braucht´s ja nur noch die Krankmeldung. So oft wirst du schon nicht krank sein, bzw. überlegst es dir in Zukunft, ob es nicht doch geht. So eine Bescheinigung vom Arzt kostet um die 5€.

Das mit dem Eintrag würde ich nochmal ansprechen. Das denke ich, ist nicht angebracht, wenn du deinen Fall ehrlich geschildert hast.

Soweit ich weiß ist die Schule dazu berechtigt, ja. Vor allem in höheren Jahrgängen, da sich Schüler ab 18 ja selbst entschuldigen können/könnten.

Mal so ein Tipp am Rande:

Es macht sich nie gut Arzt falsch zu schreiben, das wirst du in deinem Alter spätestens nach den ersten Bewerbungen merken.

Sorry, das habe ich gerade schnell getippt und habe wohl ein paar Fehler übersehen. Hast du auch eine Lösung zur gestellten Frage?

@DarkViewLives

Ja, das ist im Ermessen der Schule. Der Arbeitgeber kann auch ab dem ersten Fehltag einen Attest verlangen, alles andere ist nur Entgegenkommen.

Wenn allerdings Schüler unterschiedlich behandelt werden, kannst du eine Klage mit einem spezialisierten Anwalt versuchen.

@Hansser

Attest: Substantiv, [das]

Es heißt also "ein" Attest. Wenn du schon klugscheißen willst, dann sei doch bitte selbst fehlerfrei =)

Und wo hat er "Arzt" falsch geschrieben?

@iHateNicknames

Da:

Ärtzliche Attestpflicht...

...aber wen juckt denn das, das ist doch völlig nebensächlich!