Ärger mit ex Vermieter?
Habe meine Kautionsabrechnung erhalten, darin werden ca. 270€ für das tauschen des Türschloss vermerkt.
Ein Telefon ergab, es hätte der 3. Schlüssel gefehlt.
Bei Bezug der Wohnung erhielten wir 2 Schlüssel, im übergabe Protokoll stand damals 3. Schlüssel wird nachgereicht, angeblich sei dieser noch bei einer Handwerksfirma und wird in Kürze in unserem Briefkasten sein.
Der 3. Schlüssel kam nie bei uns an, jetzt wird mir der Betrag in Rechnung gestellt und ich bin in der Beweispflicht.
Ich weiß allerdings nicht welcher Handwerker von wo was für Arbeit gemacht hat.
Wie gehe ich am besten vor, Vermieter ist keine Privatperson und nicht gerade freundlich
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Damalige Aussage "Dritter Schlüssel wird in ca. 2 Wochen vom Handwerker in den Briefkasten geworfen"
Habe den Vermieter nach 1-2 Monaten angerufen und sagte das der Schlüssel noch nicht ankam, er meinte einfach weiter warten.
Also ich werde jetzt schriftlich die Zahlung anzweifeln und mich auf die Aussage beharren welche im Protokoll steht "wird nachgereicht". Ich habe weder Infos erhalten WELCHE Firma den Schlüssel noch hat, damit ich mich drum kümmern könnte noch wann genau das passieren soll
7 Antworten
Ganz davon abgesehen, dass vermutlich der Zylinder nicht gewechselt wurde und vermutlich auch kein Schließsystem existiert, ist die Kostenstellung maßlos überhöht. Außerdem: Es gibt keinen Nachweis, dass der 3. Schlüssel ausgehändigt wurde. Demzufolge ist die Forderung unrechtmäßig. Außerdem: Mit der Kaution dürfen nur unstreitige Forderungen aufgerechnet werden.
Deshalb: Per Einwurfeinschreiben mit Frist bis 15. Mai auffordern, den einbehaltenen Betrag herauszugeben wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB). Für den Fall des Verzuges Rechtsmittel ankündigen
Vielen Dank für Ihre Antwort, hatte bisher keine Rechte auf die ich mich beziehen konnte
DU bist in der Beweispflicht
DU hast nur 2 Schlüssel zurück gegeben, im Mietvertrag steht: du hast 3 Schlüssel erhalten.
ob der Preis für das Schlss gerechtfertigt ist, steht auf nem anderen Blatt.
Der 3. Schlüssel kam nie bei uns an,
und hier wurde vergessen zeitig zu reklamieren. das ist jetzt nicht mehr nachvollziehbar
und wird in Kürze in unserem Briefkasten sein.
so ist das schlecht möglich
hier steht wohl Aussage gegen Aussage
Nein die Situation ist klar. Der Schlüssel sollte nachgereicht werden. Nachweisbar wäre das mit einer Quittung/Übergabeprotokoll. Ergo kann der Vermieier nicht nachweisen, dass der 3. Schlüssel jemals ausgehändigt wurde. Das wäre aber notwendig für die Übernahme der Kosten eines neuen Türschlosses durch den Mieter.
das soll er SO mit seinem Vermieter klären, kann der Vermieter wohl nicht nachweisen
trotzdem mache ich ihm den Vorwurf sich nicht gekümmert zu haben.
Genau, ich würde vom Vermieter den Nachweis für die Schlüsselübergabe einfordern. Ein Hinweis, dass irgendwann etwas nachgereicht wird, beweist nicht, dass das auch tatsächlich erfolgt ist.
Kein Nachweis da, Rückzahlung der Kaution fordern.
Der Vermieter muß nachweisen, dass der Schlüssel beim Mieter angekommen ist.
Wieso bist du in der Beweispflicht? Wenn der Vermieter einen Schlüssel abgibt, muß das notiert werden. Das gilt auch für die Übergabe des 3. Schlüssels. Wo ist die Quittung zur Schlüsselübergabe, die beweist, dass ihr den Schlüssel erhalten habt? Die müßte der Vermieter in seinen Akten haben.
damals 3. Schlüssel wird nachgereicht
Wenn das so steht dann bitte um den Nachweis, dass der Schlüssel übergeben wurde.
Wenn der Schlüssel nachgereicht werden soll, dann ist eigentlich der in der Beweispflicht, der das tun sollte, nicht umgekehrt.
Wie soll man denn beweisen, etwas nicht erhalten zu haben?
Wieso das? Wo ist denn das Übergabeprotokoll für den 3. Schlüssel?