Abtreibungs-Kosten

4 Antworten

KOSTEN

  • Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruch betragen etwa 300 bis 500 Euro. Die Frau sollte sich vorher einen verbindlichen Kostenplan (ein Angebot) vom behandelnden Arzt erstellen lassen.

METHODE

  • Medikamentöser Abbruch ist in Deutschland bis zur 9. SSW üblich.
  • Danach wird meistens mittels Absaugung abgebrochen.
  • Der Frauenarzt wird Dich umfassend beraten.
  • Der Abbruch per Absaugung ist nicht schlechter oder belastender. Im Gegenteil kann es auch emotional belastend sein, über mehrere Tage durch Tabletteneinnahme am Abbruch beteiligt zu sein und in schrittweise mitzuerleben. Ich rate oftmals eher zu einem Abbruch per Absaugung.

VORGEHENSWEISE

  • Ganz entscheidend ist, die Schwangerschaft unverzüglich von einem Frauenarzt bestätigen (oder ausschließen) zu lassen. Nur wenn die Schwangerschaft ärztlich festgestellt ist, hat es Zweck, weiter darüber nachzudenken.
  • In Deutschland hat jede Frau die freie Wahl, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Diese freie Wahl sollte sie nutzen und dabei ihre Lebensplanung, ihre eigenen Wertvorstellungen, die wirtschaftliche Lage und die eventuelle familiäre Zukunft berücksichtigen.
  • Die Frau sollte sich UNVERZÜGLICH einen Termin für eine dringliche SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG geben lassen. ProFamilia berät neutral, professionell und umfassend. Auf profamilia.de findest Du rechts-oben "Angebote vor Ort" und kannst dort eine nahegelegene Filiale kontaktieren. Nach der Beratung hat die Frau immer noch alle Optionen und kann sich fundiert entscheiden.
  • Schwangerschaftsabbrüche sind immer eilig. In Deutschland gilt die strenge Fristenlösung, nach der Abbrüche nur bis zur 12. Woche nach Empfängnis erlaubt sind.

Diese Expertenantwort ist im übrigen unsachlich.

Ich darf darauf verweisen, dass nach Strafgesetzbuch § 218 jede Abtreibung illegal und daher prinzipiell strafbar ist.

Der Gesetzgeber hat jedoch in den letzen Jahrzehnten Zusätze zu diesem Paragraphen gemacht, die nicht mehr mit dem eigentlichen "Prinzip" übereinstimmen (Grundgesetz Art. 2 (2)). Er hat damit eine eigentlich unmögliche Konstruktion ins Leben gerufen: Eine Abtreibung ist zwar widerrechtlich, bleibt aber in den in § 218 genannten Fällen straffrei.

Leider findet sich in der Debatte leider immer wieder ein Satz wie der meines Vorredners "In Deutschland hat jede Frau die freie Wahl, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Diese freie Wahl sollte sie nutzen ..." Der intelligente Leser/die intelligente Leserin "sollte" genau bedenken, welche Rechte es hier abzuwägen gilt. Denn wo mit dem Wort "sollen" gearbeitet wird, da geht es um Ethik, Religion und Weltanschauung.

Es bleibt unverantwortlich, bei einer Antwort auf die o.g. Frage in einer Antwort wichtige Prinzipien oder ethische Konflikte zu verschweigen. Dies ist eine leichtfertige Unterlassung. "Wenigstens" sind die meisten, die im Begriff sind, das Ungeborene abzutreiben, zur Beratung verpflichtet. Hier eröffnen sich in vielen Fällen glücklicherweise für Mütter und Väter plötzlich doch ungeahnte Perspektiven.

Wenn sie als Hausfrau kein eigenes Einkommen hat, bezahlt (in Deutschland) vermutlich das Bundesland (via Krankenkasse). Sie soll sich bei der Beratungsstelle (z.B. Pro Familia) erkundigen.

Infos zur medikamentösen Methode: www.abtreibung-avortement.info/de/facts/mifegyne.htm

Da heiraten zwei Menschen umd eine Familie zu gründen und dann töten sie ihre Familie. Ist das eine kaputte Welt.