Absetzbarkeit von Notar- und Grundbuchkosten bei Immobilienschenkung?
Hallo,
ch helfe gerade jemandem bei seiner Steuererklärung. Er hat im vergangenen Jahr das Haus seiner noch lebenden Großeltern überschrieben bekommen. Nun stellt sich die Frage, ob die Kosten für den Notar, die Grundbuchänderungen etc. bei der Steruerklärung geltend gemacht werden können bzw. viel mehr wie und wo genau. Dazu haben wir diesen Artikel im Internet gefunden, wissen aber nicht, wie und wo wir das im von uns genutzten Programm WISO Steuersparbuch 2017 eintragen müssen: https://www.steuerkiste.de/steuern/steuerfragen-und-antworten/werbungskosten/absetzbarkeit-notar-grundbuchkosten-immobilienschenkung.html
Vielen Dank für eure Hilfe.
5 Antworten
Hallo an alle und vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Ausführungen!!
Zum Thema Schenkungssteuer habe ich nochmal nachgehakt, da haben sie sich informiert und bleiben mit dem Wert der Immobilie unter einem Freibetrag von 100.000 Euro. Haut das hin?
Zum Thema Nießbrauchrecht: Ich kenne jetzt die genauen Verträge (noch) nicht aber sowas wurde definitiv vereinbart. Also die Großeltern wohnen dort noch und haben dieses Wohnrecht auch beim Grundbuchamt mit eingetragen (odder so).
Besteht mit diesen (neuen) Erkenntnissen Hoffnung, die Kosten für Notar, Grundbuchamt usw. abzusetzen?
Das kannst du nur vom Budget abschreiben, nicht von den Steuern. Aber das Finanzamt wird eventuell noch kommen, wegen Erbschaftssteuer
Das Geheimnis in deinem verlinkten Artikel liegt in dem Wort Nießbrauchrecht. Nur in dem Zusammenhang kannst du diese Kosten absetzen, da das Nießbrauchrecht in dem Fall wie ein Mietvertrag gerechnet wird. Soweit mal meine Meinung. Wurde kein solches Recht eingetragen, fallen auch keine Werbungskosten an. Zeile 33 bis 51
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/DF859673FAB00ED30A57/form/anltg_v_15.pdf
ch helfe gerade jemandem bei seiner Steuererklärung.
*räusper*
Verweis auf § 5 StBerG.
Er hat im vergangenen Jahr das Haus seiner noch lebenden Großeltern
überschrieben bekommen. Nun stellt sich die Frage, ob die Kosten für den
Notar, die Grundbuchänderungen etc. bei der Steruerklärung geltend
gemacht werden können
Zunächst sollte er lieber prüfen, ob der Vermögensübergang nicht als Schenkung steuerpflichtig war. Näheres siehe ErbStG.
Die im Zusammenhang stehenden Aufwendungen wären nur dann in der EStE relevant, wenn das Objekt zur Erzielung von Einnahmen genutzt würde respektive hier einer Nießbrauch vorläge.
Dazu haben wir diesen Artikel im Internet gefunden, wissen aber nicht,
wie und wo wir das im von uns genutzten Programm WISO Steuersparbuch
2017 eintragen müssen
Gar nicht. Da anhand der eingestellten Frage davon auszugehen sein dürfte, dass die Schenkung letztlich eine vorweggenommene Erbfolge darstellt und natürlich niemand daran gedacht hat, die steuerlichen Aspekte vor der Überschreibung zu besprechen, bleibt der Erwerber auf diesen Kosten schlicht sitzen.
Die Kosten können nur berücksichtigt werden, wenn das Haus zur Erzielung von Einnahmen (z.B. aus Vermietung) genutzt wird.