Kann ein Parkplatz, der als Stellplatz vor der Arbeitsstelle angemietet wurde und nur für diesen Zweck benutzt wird, von der Steuer abgesetzt werden?

4 Antworten

Hallo,

wie sieht es mit dem unausweichlichen Gegenheiten aus. Aufgrund das ich meinen Sohn immer in die Kita fahre, habe ich keine Zeit bzw. ist es unmöglich in der Innenstadt nach einem Parkplatz zu suchen. Hierbei könnte ich dies mit einer anderen Situation begründen oder?

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2016/2210/kann_ich_einen_fuer_die_arbeit_angemieteten_parkplatz_absetzen

Normalerweise sind die Kosten für einen Parkplatz mit der Entfernungspauschale abgegolten. Mieten Sie als Arbeitnehmer also in der Nähe des Arbeitsplatzes einen Parkplatz
an, entstehen somit keine abzugsfähigen Werbungskosten. Die Kosten für
den Parkplatz (Parkplatzgebühren, Parkplatzkosten) sind mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Wie immer gibt es aber auch hier Ausnahmen: Wenn Sie im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, einer Auswärtstätigkeit, aufgrund einer (nachweisbaren) Behinderung oder unausweichlichen Gegebenheit nicht auf einen Parkplatz verzichten können, können Sie die nachgewiesenen und begründeten Ausgaben steuerlich geltend machen.

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also nein

Nein. Wenn du Arbeitnehmer bist, kannst du lediglich die Entfernungspauschale steuermindernd geltend machen, aber keine Parkplatzgebühren.


Normalerweise sind die Kosten für einen Parkplatz mit der Entfernungspauschale abgegolten. Mieten Sie als Arbeitnehmer also in der Nähe des Arbeitsplatzes einen Parkplatz an, entstehen somit keine abzugsfähigen Werbungskosten. Die Kosten für den Parkplatz (Parkplatzgebühren, Parkplatzkosten) sind mit der Entfernungspauschale abgegolten.